Aktenzeichen: 810 IN 283/25 P-77-
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Peltbrook Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Arndtstraße 39, 60325 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 15. Juli 2025 eine wegweisende Entscheidung getroffen:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
Dies bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – ein Umstand, der in der Praxis einer wirtschaftlichen Kapitulation gleichkommt. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Alexander Zucker, verliert damit nicht nur ihre Hoffnung auf ein geordnetes Insolvenzverfahren, sondern sieht sich nun auch der Gefahr unkontrollierter Gläubigermaßnahmen und der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ausgesetzt.
Das Urteil markiert nicht nur das faktische Ende der unternehmerischen Tätigkeit der Peltbrook Beteiligungsgesellschaft UG, sondern stellt auch potenzielle Gläubiger vor die Herausforderung, ihre Forderungen unter schwierigen Bedingungen zu realisieren.