Aktenzeichen: 532 IN 4/25
Am 24. Juli 2025 um 13:45 Uhr hat das Amtsgericht Bremen im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projektgesellschaft Ahlker Dorfstraße 9 in Bremen GmbH & Co. KG einschneidende Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Haferwende 36A, 28357 Bremen, ist im Handelsregister unter HRA 28816 verzeichnet und firmiert unter Beteiligung der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Projektgesellschaft Ahlker Dorfstraße 9 in Bremen Beteiligungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Vierkötter und Yasemin Patricia Grabbe.
Der Beschluss sieht vor, dass sämtliche Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, einer drohenden Gefährdung oder Aushöhlung der Insolvenzmasse entgegenzuwirken.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner aus der Kanzlei WillmerKöster bestellt, mit Sitz in der Katharinenstraße 5, 28195 Bremen. Seine Aufgabe besteht nun darin, die wirtschaftliche Situation der Projektgesellschaft zu analysieren, die Gläubigerinteressen zu wahren und über die Einleitung eines möglichen Hauptverfahrens zu entscheiden.
Besonders wichtig: Alle Schuldner der Antragstellerin wurden durch das Gericht aufgefordert, ab sofort nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten. Dies schließt insbesondere Zahlungen an die Projektgesellschaft aus, sofern sie nicht direkt mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und der ordnungsgemäßen Sicherung der Insolvenzmasse.
Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Beschwerde einlegen – insbesondere, wenn Zweifel an der internationalen Zuständigkeit des Verfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 bestehen.
Die nächsten Wochen werden entscheidend dafür sein, ob für die Projektgesellschaft eine wirtschaftliche Sanierung oder die geordnete Abwicklung infrage kommt. In jedem Fall signalisiert die Anordnung ein erhebliches Risiko für die weitere wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens. Die vorläufige Insolvenzverwaltung bildet nun den rechtlichen Rahmen für eine sorgfältige Prüfung aller weiteren Schritte.