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Sicherungsmaßnahmen aufgehoben: Insolvenzverfahren bei HÄRTER-Gruppe vor Neubewertung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 717/24 und 1 IN 718/24 – Amtsgericht Pforzheim

Am 18. Juli 2025 hat das Amtsgericht Pforzheim in zwei parallelen Insolvenzverfahren die bislang angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) aufgehoben. Betroffen sind sowohl die HÄRTER Verwaltungs GmbH als auch die HÄRTER GmbH & Co. KG, beide mit Sitz in der Gutenbergstraße 6, 75203 Königsbach-Stein.

Die HÄRTER Verwaltungs GmbH (HRB 720558), vertreten durch die Geschäftsführer Felix Nussbaum, Axel Steiger und Markus Wild, fungiert als Komplementärin der HÄRTER GmbH & Co. KG (HRA 705832). Auch in diesem Verfahren traten dieselben Geschäftsführer als gesetzliche Vertreter auf. Beide Verfahren wurden anwaltlich begleitet durch Rechtsanwalt Dr. Alexander Verhoeven aus Frankfurt am Main.

Die gerichtliche Entscheidung zur Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass die ursprünglich zum Schutz der Insolvenzmasse eingeleiteten Einschränkungen – etwa im Hinblick auf Verfügungsgewalt, Zahlungsverbote an Dritte oder Einzugsrechte durch einen vorläufigen Verwalter – mit sofortiger Wirkung nicht mehr gelten. Damit entfällt die Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit beider Gesellschaften, und es liegt nun an den nächsten Entwicklungen im Verfahren, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

Für Gläubiger und Geschäftspartner beider Gesellschaften ist diese Entscheidung ein bedeutsames Signal: Entweder konnte eine Grundlage für ein Verfahren bislang nicht festgestellt werden, oder es stehen alternative Entwicklungen, wie etwa eine außergerichtliche Lösung oder Rücknahme des Insolvenzantrags, im Raum.

Das Amtsgericht Pforzheim hält mit dieser Verfügung den weiteren Verlauf offen. Die Verfahren mit den Aktenzeichen 1 IN 717/24 (HÄRTER Verwaltungs GmbH) und 1 IN 718/24 (HÄRTER GmbH & Co. KG) bleiben daher in Beobachtung, bis das Gericht über die endgültige Eröffnung oder Einstellung entscheidet.

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