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Vorläufige Insolvenzverwaltung für EV Digital Invest Strukturierungs-GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3605 IN 4971/25 – Amtsgericht Charlottenburg

Am 21. Juli 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EV Digital Invest Strukturierungs-GmbH eine weitreichende vorläufige Sicherungsmaßnahme beschlossen. Die in der Joachimsthaler Straße 12 in Berlin ansässige Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Laubenheimer und Karl Poerschke, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 203141 eingetragen.

Zum Schutz der Insolvenzmasse vor potenziell nachteiligen Veränderungen wurde um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Sietz aus Berlin berufen. Von nun an dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.

Zudem hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – mit Ausnahme von Maßnahmen bezüglich unbeweglicher Gegenstände – untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungen sind bis auf Weiteres einzustellen. Diese Schritte sollen verhindern, dass Vermögenswerte der Schuldnerin unkontrolliert verloren gehen, bevor über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Mit dem vorliegenden Beschluss wird der juristische Rahmen geschaffen, um die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unter gerichtlicher Aufsicht zu stabilisieren und die Rechte aller Gläubiger zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist fortan befugt, Bankguthaben zu sichern, Außenstände einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Auch erhalten Drittschuldner die ausdrückliche Weisung, ausschließlich an ihn zu leisten.

Die Entscheidung kann binnen zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist beim Amtsgericht Charlottenburg schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen.

Die Veröffentlichung dieser Anordnung im elektronischen Informationssystem der Justiz bleibt bis zu ihrer Aufhebung oder – im Falle der Verfahrenseröffnung – für maximal sechs Monate bestehen, um eine lückenlose Dokumentation der Maßnahme zu gewährleisten.

Mit dieser Verfügung geht das Verfahren in eine entscheidende Phase, in der die künftige finanzielle Handlungsfähigkeit der EV Digital Invest Strukturierungs-GmbH geprüft und mögliche Fortführungsperspektiven bewertet werden.

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