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Strengere EU-Regeln zeigen Wirkung: Biozide verschwinden aus dem Onlinehandel

balouriarajesh (CC0), Pixabay

Seit Anfang 2024 sind Biozid-Produkte wie Ameisengift, Mottenfallen, Mardersprays oder Schneckenkorn im Onlinehandel kaum noch erhältlich. Der Grund ist eine umfassende Verschärfung der EU-Vorschriften, die nicht nur die Lagerung und den Verkauf solcher Mittel reglementiert, sondern insbesondere auch die Beratungs- und Zustellpflichten betrifft.

Laut dem Bundesverband Onlinehandel haben viele Händler mittlerweile reagiert und ihre entsprechenden Produktkategorien entweder ganz entfernt oder drastisch eingeschränkt. Für Verbraucher, die es gewohnt waren, Schädlingsbekämpfungsmittel bequem per Mausklick zu bestellen, bedeutet das eine unerwartete Umstellung – und vielfach auch Verwirrung.

Beratungspflicht und persönliche Zustellung als Problem

Die neue EU-Regelung sieht vor, dass Biozide nur noch nach einem dokumentierten Beratungsgespräch mit fachlich geschultem Personal verkauft werden dürfen. Ziel ist es, eine sachgemäße Anwendung sicherzustellen und Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren. Die Regelung gilt sowohl für Online- als auch stationäre Händler. Hinzu kommt: Die Zustellung muss „persönlich“ erfolgen – ein einfaches Ablegen des Pakets an der Haustür oder bei Nachbarn ist nicht mehr zulässig.

„Diese Vorschriften sind mit dem klassischen Onlinehandel in ihrer aktuellen Form nicht vereinbar“, kritisierte Heidi Kneller-Gronen, Geschäftsführerin des Bundesverbands Onlinehandel, gegenüber dem MDR. Weder könnten Händler garantieren, dass eine vollumfängliche Beratung stattfindet, noch seien die Zustelldienste in der Lage, eine persönliche Übergabe zu erzwingen. Die Konsequenz: Die meisten Online-Shops verzichten inzwischen vollständig auf den Vertrieb solcher Produkte.

Stationärer Handel profitiert – aber nicht für alle erreichbar

Vom Rückzug der Onlinehändler profitiert vor allem der stationäre Fachhandel – also Baumärkte, Gartencenter und Apotheken mit entsprechend geschultem Personal. Dort können Beratung und Verkauf direkt vor Ort erfolgen. Doch gerade in ländlichen Gebieten oder für mobil eingeschränkte Menschen kann das zu Problemen führen. Viele Verbraucher berichten, dass sie inzwischen Mühe haben, gängige Mittel zur Schädlingsabwehr zu besorgen – und teilweise sogar auf weniger wirksame Hausmittel oder illegale Internetquellen ausweichen.

Ziel: Mehr Sicherheit – aber zu welchem Preis?

Ziel der neuen Regelung ist es, die Bevölkerung und die Umwelt besser zu schützen. Biozide enthalten oft giftige oder umweltschädliche Substanzen. Eine unsachgemäße Anwendung – etwa Überdosierung, falsche Lagerung oder Entsorgung – kann schwerwiegende Folgen haben. Kritiker geben jedoch zu bedenken, dass ein pauschales Verbot im Onlinehandel über das Ziel hinausschießt. „Wenn Biozide gar nicht mehr erhältlich sind, nutzen viele Verbraucher möglicherweise gefährlichere Alternativen aus dem Ausland oder greifen zu nicht zugelassenen Produkten“, so ein Sprecher eines großen Versandhändlers.

Ausblick: Digitale Lösungen gefordert

Der Handel fordert nun praktikable digitale Lösungen – etwa Beratung per Videochat oder durch ein verpflichtendes Online-Schulungsmodul vor dem Kauf. Auch die Zustellung könnte perspektivisch angepasst werden, etwa durch spezielle Versandarten mit Identitäts- und Beratungsnachweis.

Bis dahin aber bleibt der Markt für Biozide im Internet weitgehend leergefegt. Für viele Verbraucher eine überraschende Entwicklung – und für die Händler eine Herausforderung, bei der sich Verbraucherschutz und digitale Realität noch nicht ganz vertragen.

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