Der bekannte Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck ist erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I verhängte am Montag eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gegen den 75-Jährigen. Hintergrund sind Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs, Bankrotts und weiterer wirtschaftsstrafrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit seiner Unternehmensgruppe.
Frühere Verurteilung einbezogen
In die jetzt verkündete Strafe wurde auch eine bereits rechtskräftige Vorverurteilung aus dem Jahr 2022 einbezogen: Damals war Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Der Strafvollzug war bislang aufgrund gesundheitlicher Probleme des Angeklagten ausgesetzt. Mit dem neuen Urteil wurde eine Gesamtstrafe gebildet.
Neue Vorwürfe: Insolvenzverschleppung und betrügerische Geschäfte
Im aktuellen Verfahren ging es um weitere schwerwiegende Vorwürfe. Schuhbeck soll als Geschäftsführer mehrerer Gastronomiebetriebe Insolvenzen zu spät angemeldet und dabei Gläubiger geschädigt haben. Zusätzlich soll er in betrügerischer Absicht versucht haben, Investoren und Geschäftspartner zu täuschen. Auch das bewusste Verschleiern seiner tatsächlichen wirtschaftlichen Lage ist ihm angelastet worden.
Laut Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck über Jahre hinweg ein Netz aus Verschleierung, unklaren Finanzverhältnissen und manipulierten Bilanzen geschaffen. Damit habe er nicht nur seine eigene Zahlungsunfähigkeit vertuscht, sondern auch gezielt Vertrauen missbraucht, um sich weitere finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten. Die Verteidigung verzichtete auf einen konkreten Strafantrag und verwies auf das hohe Alter, den angeschlagenen Gesundheitszustand und die angebliche Reue des Angeklagten.
Schuhbeck selbst äußerte sich während des Prozesses nicht umfangreich zu den Vorwürfen. Im Gerichtssaal wirkte er angeschlagen, zum Teil körperlich geschwächt.
Haftantritt noch offen
Ob und wann Alfons Schuhbeck seine Strafe antreten muss, ist derzeit noch offen. Die zuständigen Behörden müssen zunächst klären, ob der 75-Jährige haftfähig ist. Sollte eine dauerhafte Haftunfähigkeit festgestellt werden, könnte ein offener Vollzug oder eine alternative Maßnahme in Betracht gezogen werden.
Ende einer Karriere mit Absturz
Mit dem Urteil dürfte das Kapitel Schuhbeck in der deutschen Gastronomie endgültig abgeschlossen sein. Einst galt der Münchner als einer der bekanntesten Fernsehköche Deutschlands, bewirtete Staatsgäste und betrieb eine Reihe hochklassiger Restaurants, unter anderem in der Münchner Altstadt. Nach seiner ersten Verurteilung 2022 war sein öffentliches Ansehen bereits schwer beschädigt – mit dem neuen Urteil ist seine Reputation wohl endgültig ruiniert.
Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Schuhbecks Verteidigung kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.