Ein US-Bundesrichter hat am Donnerstag eine landesweit geltende einstweilige Verfügung gegen das von Ex-Präsident Donald Trump initiierte Dekret zur Abschaffung des Geburtsrechts auf Staatsbürgerschaft erlassen. Das Urteil gilt als rechtlich und politisch bedeutend, da es inmitten der aktuellen Debatte um die Grenzen präsidialer Vollmachten erfolgt – und einen direkten Konflikt mit dem Obersten Gerichtshof provozieren könnte.
Richter Joseph Laplante vom US-Bezirksgericht in New Hampshire gab einem Antrag von Bürgerrechtsorganisationen statt, die eine sogenannte Sammelklage (Class Action) eingereicht hatten. Die Klage richtet sich gegen Trumps am 20. Januar 2025 unterzeichnete Anordnung, wonach künftig keine US-Staatsbürgerschaft mehr an Kinder vergeben werden soll, wenn deren Eltern sich illegal oder nur vorübergehend im Land befinden.
Laplante entschied, dass diese Anordnung „irreparablen Schaden“ anrichte. „Die US-Staatsbürgerschaft ist das größte Privileg, das es gibt“, erklärte der Richter während der Anhörung. Trumps Order widerspreche der bisherigen Rechtslage und stelle eine abrupte, verfassungsrechtlich fragwürdige Kehrtwende dar. Eine abschließende Entscheidung in der Sache steht jedoch weiterhin aus.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Trumps Order
Laut Laplante verstoße die Anordnung klar gegen den 14. Verfassungszusatz, der besagt, dass alle in den USA geborenen Menschen automatisch Bürger des Landes sind – ungeachtet des Aufenthaltsstatus der Eltern. Diese Rechtsauffassung wurde seit über 100 Jahren nicht angetastet.
Bereits im Februar hatte derselbe Richter das Dekret für Mitglieder bestimmter NGOs blockiert. Die nun verhängte vorläufige Verfügung betrifft alle Kinder, die nach dem 20. Februar 2025 geboren wurden oder noch geboren werden und die nach Trumps Dekret keine US-Staatsbürgerschaft mehr erhalten würden.
Klagevertretung durch ACLU
Die Klage wurde unter anderem von der American Civil Liberties Union (ACLU) unterstützt. Als Vertreter der Kläger fungieren eine honduranische Asylsuchende, die im Herbst ein Kind erwartet, sowie ein Brasilianer, dessen in den USA illegal lebende Frau im März entbunden hat.
Die Kläger argumentieren, dass die betroffenen Kinder ohne US-Staatsbürgerschaft erhebliche Nachteile hätten – etwa durch drohende Staatenlosigkeit, Einschränkungen bei Bildung, Arbeit und staatsbürgerlichen Rechten sowie das Risiko von Abschiebung.
Weiße Haus kritisiert „Umgehung“ der Justiz
Die Trump-nahe Regierung reagierte prompt auf die Entscheidung. Ein Sprecher des Weißen Hauses warf Laplante vor, mit der Sammelklage-Regelung eine „offensichtliche und unrechtmäßige Umgehung“ des jüngsten Supreme-Court-Urteils zu betreiben, das richterliche Vollmachten für landesweite Verbote eingeschränkt hatte.
„Diese Entscheidung missachtet das Recht und missbraucht das Verfahren der Sammelklage“, erklärte der Sprecher. Man werde „mit aller Kraft“ gegen dieses Urteil vorgehen.
Supreme Court wird sich erneut befassen müssen
Trotz der einstweiligen Verfügung durch Laplante ist das letzte Wort in dieser rechtlich wie politisch brisanten Angelegenheit noch lange nicht gesprochen. Mehrere Bundesgerichte beschäftigen sich derzeit mit ähnlichen Fällen. Die endgültige Klärung, ob und in welchem Rahmen eine Regierung das Geburtsortsprinzip per Dekret einschränken darf, wird voraussichtlich erneut beim Obersten Gerichtshof landen.
Dabei hatte das Gericht zuletzt Sammelklagen als möglichen alternativen Weg zu landesweiten Verboten offen gelassen – allerdings unter strengen formalen Voraussetzungen. Kritiker wie die konservativen Richter Clarence Thomas und Samuel Alito warnen vor einer „Hintertür“, um das Supreme-Court-Urteil auszuhebeln.
Die kommenden Wochen könnten damit zu einem Testfall für das Gleichgewicht zwischen exekutiver Macht und individueller Grundrechte in den USA werden.