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Insolvenzantrag gegen PB GmbH gescheitert: Masse reicht nicht aus

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 43 IN 161/25 hat das Amtsgericht Bielefeld am 2. Juli 2025 eine klare Entscheidung getroffen: Der von der Gläubigerin, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzamt Wiedenbrück, eingereichte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PB GmbH mit Sitz in Berlin wurde abgewiesen – mangels Masse.

Die PB GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg und vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Davor Matic, sah sich dem Antrag einer öffentlichen Hand gegenüber, die ausstehende Forderungen eintreiben wollte. Doch die Hoffnung auf eine geordnete Abwicklung der Schulden zerschlug sich schnell: Das schriftliche Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen, Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp aus Bielefeld, bestätigte, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht einmal ausreichen würde, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Somit scheitert auch dieser Versuch der Gläubigerin, ihre offenen Ansprüche in geordneten Bahnen einzutreiben. Die Kosten des Verfahrens hat die PB GmbH selbst zu tragen – eine bittere Pflicht für ein Unternehmen, das bereits keine Mittel mehr hat. Der Streitwert dieses Verfahrens beläuft sich auf über 137.000 Euro – eine Summe, die nun für die Gläubiger wohl endgültig verloren ist.

Die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Doch erfahrungsgemäß bleibt eine solche Aussicht in Fällen mangelhafter Masse oft ein formaler Schritt ohne praktische Erfolgsaussicht.

Mit diesem Beschluss wird erneut sichtbar, wie drastisch der Wegfall von Masse eine geregelte Insolvenz verhindert – und wie schmerzhaft das Ergebnis für alle Gläubiger sein kann, die mit leeren Händen dastehen.

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