Mit einem weitreichenden Beschluss hat das Amtsgericht Charlottenburg am 9. Juli 2025 um Punkt 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Automobilit1 GmbH in Berlin angeordnet. Die Gesellschaft, deren Sitz sich in der Seydelstraße 15 im Herzen der Hauptstadt befindet, wird von den Geschäftsführern François Marie Alasdair Merer und Sébastien Henri de Limon Triest vertreten und ist unter der Handelsregisternummer HRB 234732 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
Die Anordnung erfolgte, um jegliche nachteilige Veränderung der Vermögensverhältnisse zu verhindern. So sind ab sofort sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihre Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller bestellt, der in der Berliner Straße 117 in Berlin tätig ist. Ihm obliegt es nun, das Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Darüber hinaus wurde der Automobilit1 GmbH untersagt, frei über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Befugnis hierfür liegt nun vollständig beim Insolvenzverwalter, der die Gelder einziehen und verwalten darf. Auch den Gläubigern der Automobilit1 GmbH wurde jegliche Zahlung an die Gesellschaft selbst untersagt — Leistungen dürfen nur noch unter Beachtung der neuen Anordnung und ausschließlich an den Insolvenzverwalter erfolgen.
Mit dem Schritt der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das verbliebene Vermögen gesichert, die Betriebsfortführung geprüft und einer möglichen endgültigen Eröffnung des Verfahrens der Weg bereitet werden. Für alle Beteiligten, von Mitarbeitern bis zu Gläubigern, beginnt nun eine Zeit intensiver Prüfung und Klärung.
Die Automobilit1 GmbH, die in ihrer Branche für innovative Konzepte im Mobilitätssektor stand, muss sich nun der Frage stellen, ob und wie ihre Geschäfte langfristig fortgeführt werden können. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Einsicht in sämtliche Geschäftspapiere zu nehmen, die Geschäftsräume zu betreten und alle erforderlichen Nachforschungen anzustellen, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern.
Gläubiger und Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen, sollten sie ihre Rechte durch die Anordnung beeinträchtigt sehen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Automobilit1 GmbH eine Perspektive für einen Neuanfang unter Aufsicht des Insolvenzverwalters findet oder ob letztlich nur die geordnete Abwicklung bleibt.