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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Neue Bögen am Hackeschen Markt Gaststätten- und Betriebs GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom frühen Morgen des 9. Juli 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3605 IN 1044/25 entschieden, die Vermögenswerte der Neue Bögen am Hackeschen Markt Gaststätten- und Betriebs GmbH unter vorläufige Insolvenzverwaltung zu stellen. Die traditionsreiche Gesellschaft mit Sitz am Zwirngraben 8-10, mitten im Herzen Berlins, ist bekannt für ihre Gastronomiebetriebe im belebten Viertel rund um die Hackeschen Höfe.

Vertreten wird die Schuldnerin durch die beiden Geschäftsführer Frank Budie und Magdalene Rokicka, die angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezwungen waren, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Um das vorhandene Vermögen zu sichern und unkontrollierte Verfügungen zu verhindern, hat das Gericht weitreichende Maßnahmen angeordnet.

Ab sofort dürfen Verfügungen über das schuldnerische Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vom Gericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Wolters erfolgen, dessen Kanzlei in der Düsseldorfer Straße 38 in Berlin ansässig ist. Ferner wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, vorerst untersagt.

Mit dieser Entscheidung soll sichergestellt werden, dass keine Gläubiger benachteiligt werden und die Substanz des Unternehmens in geordneten Bahnen für eine mögliche Sanierung oder geregelte Abwicklung erhalten bleibt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob die Gesellschaft über genügend Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken und ob eine Fortführungsperspektive besteht.

Für die renommierte Gastronomieadresse am Hackeschen Markt beginnt damit eine Phase der intensiven Prüfung und Abwägung. Ob sich das Unternehmen stabilisieren und retten lässt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Gläubiger und Betroffene können gegen diese Entscheidung binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Das Verfahren wird am Amtsgericht Charlottenburg weitergeführt, wo auch der vollständige Beschluss eingesehen werden kann.

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