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Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen TBG Group GmbH gescheitert: Keine Masse vorhanden

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren unter dem Aktenzeichen 34 IN 63/24 hat das Amtsgericht Kleve am 7. Juli 2025 eine endgültige Entscheidung getroffen: Der Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der TBG Group GmbH wurde mangels Masse abgelehnt.

Die TBG Group GmbH mit Sitz am Großen Markt 9 in Kleve, eingetragen beim Amtsgericht Kleve und vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Selim Abiriga Castellanos aus Rotterdam, Niederlande, sah sich mit einem Gläubigerantrag konfrontiert, der auf die Abwicklung der bestehenden Forderungen abzielte. Doch wie so oft im Fall wirtschaftlich ausgehöhlter Gesellschaften bleibt auch hier der Weg zu einem geordneten Verfahren versperrt: Es fehlen schlicht die Mittel, um die notwendigen Kosten eines Insolvenzverfahrens überhaupt zu tragen.

Mit dem Abweisungsbeschluss zeigt sich erneut, wie drastisch sich eine mangelhafte finanzielle Ausstattung auswirkt: Gläubiger bleiben auf ihren offenen Forderungen sitzen, während das Unternehmen ohne geordnete Abwicklung verschwindet. Für alle Beteiligten bleibt damit nur die bittere Erkenntnis, dass ohne Masse keine Chance auf eine geregelte Verteilung der verbliebenen Werte besteht.

Der Fall TBG Group GmbH reiht sich damit in eine Vielzahl von Verfahren ein, bei denen am Ende nur die Leere der Kassen die klare Antwort liefert: Keine Mittel, keine Insolvenz – und keine Hoffnung auf Rückflüsse für Gläubiger.

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