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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die NSD Automotive Consulting GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mit Beschluss vom 9. Juli 2025 hat das Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 161 IN 65/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NSD Automotive Consulting GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Friedrichstraße 171 in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 216379B, bietet Unternehmensberatungsleistungen an und wurde bislang von ihrem Geschäftsführer Heiko Schnölzer geleitet.

Die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin erforderte ein schnelles Handeln: Um das Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Abwicklung sicherzustellen, wurde der erfahrene Rechtsanwalt Christian Wolters, Kanzlei Düsseldorfer Straße 38 in Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Von nun an dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen werden.

Darüber hinaus hat das Gericht angeordnet, dass sämtliche Schuldner der NSD Automotive Consulting GmbH ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten haben. Er ist befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände bis auf Weiteres untersagt, bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Mit dieser Entscheidung soll die vorhandene Unternehmenssubstanz erhalten und geordnet gesichert werden, um die Möglichkeiten einer Fortführung oder geregelten Abwicklung zu prüfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen eine detaillierte Bestandsaufnahme vornehmen, um die Zukunft der NSD Automotive Consulting GmbH zu klären.

Gläubiger und andere Betroffene werden gebeten, die neue Zahlungsanordnung zu beachten und sich bei Fragen direkt an die Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters zu wenden.

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