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Nach Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe: Sachsen bleibt auf 300.000 Euro Anwaltskosten sitzen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Im Nachgang zum spektakulären Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden im Jahr 2019 muss der Freistaat Sachsen nun eine erhebliche finanzielle Last tragen: Rund 300.000 Euro Anwaltskosten sind im Zuge einer erfolglosen zivilrechtlichen Auseinandersetzung angefallen. Das geht aus einer Antwort des sächsischen Kulturministeriums auf eine Kleine Anfrage des Linken-Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt hervor.

Schadensersatzklage ohne Erfolg

Sachsen hatte vor dem Landgericht Dresden eine Schadensersatzklage gegen die beauftragte Sicherheitsfirma erhoben, die zum Tatzeitpunkt mit dem Objektschutz des Grünen Gewölbes betraut war. Ziel war es, das Unternehmen für die gravierenden Sicherheitsmängel haftbar zu machen, die nach Einschätzung des Landes zum Diebstahl beitrugen. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg.

Zwar bestätigte das Gericht, dass es im Verhalten der Wachleute und in den internen Abläufen der Firma zu Pflichtverletzungen gekommen sei – darunter mangelnde Überwachung, unzureichende Reaktionszeiten und organisatorische Versäumnisse. Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass diese Fehler nicht ursächlich für den tatsächlichen Diebstahl gewesen seien. Die Täter hätten den hochprofessionell geplanten Coup wahrscheinlich auch bei ordnungsgemäßem Verhalten der Wachleute durchführen können. Damit fehle es an der juristisch notwendigen Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden.

Kosten in sechsstelliger Höhe für den Steuerzahler

Mit der Abweisung der Klage verbleiben die Verfahrenskosten beim Freistaat – insbesondere die Anwaltskosten in Höhe von rund 300.000 Euro. Diese Summe umfasst vor allem die Honorare für externe anwaltliche Vertretung, die Sachsen zur Führung der Klage beauftragt hatte. Weitere Gerichtskosten und mögliche Erstattungspflichten gegenüber der Gegenseite könnten noch hinzukommen.

Politische Kritik an der Vorgehensweise

Der Linken-Politiker Rico Gebhardt, der die Informationen durch seine Anfrage öffentlich machte, übte deutliche Kritik an der Strategie der Landesregierung. „Der Freistaat hat auf das falsche Pferd gesetzt. Jetzt bleibt er auf den Kosten sitzen – ohne jeden Ausgleich für den entstandenen Millionenschaden“, erklärte Gebhardt. Aus seiner Sicht habe das Land frühzeitig erkennen müssen, dass die Beweislage für eine erfolgreiche Klage unzureichend war.

Zugleich forderte Gebhardt eine umfassende Aufarbeitung des Sicherheitskonzepts in den sächsischen Museen und eine stärkere interne Kontrolle von Dienstleistern im Bereich Kulturgutschutz.

Hintergrund: Der Juwelendiebstahl von 2019

Am 25. November 2019 drangen mehrere Täter in das Residenzschloss Dresden ein und stahlen aus dem Grünen Gewölbe hochkarätige Juwelen und historische Schmuckstücke von immensem materiellen und kulturellen Wert. Der Einbruch gilt als einer der größten Kunstdiebstähle der Nachkriegszeit.

Im Zuge der intensiven Ermittlungen wurden mehrere Mitglieder eines Berliner Familienclans als Täter ermittelt und später in einem gesonderten Strafverfahren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein Teil der Beute wurde im Laufe der Ermittlungen sichergestellt, der Verbleib anderer Stücke ist bis heute ungeklärt.

Ausblick

Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Dresden gegen den Freistaat ist die Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Weg Schadensersatz durch die Sicherheitsfirma zu erlangen, vorerst vom Tisch. Der Fall zeigt, wie schwierig die juristische Aufarbeitung spektakulärer Straftaten sein kann – insbesondere wenn mehrere Verantwortliche, komplexe Sicherheitsstrukturen und hohe rechtliche Hürden zusammentreffen. Für den Freistaat bedeutet dies nicht nur einen finanziellen Verlust, sondern auch eine erhebliche Reputationsschädigung im Umgang mit dem Schutz von Kulturgütern.

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