Unter dem Aktenzeichen 15 IN 81/25 hat das Amtsgericht Neuruppin am 7. Mai 2025 um 12:00 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PflegeWohnen UG (haftungsbeschränkt) beschlossen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Rosa-Luxemburg-Straße 21a in 17291 Prenzlau und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14763 NP eingetragen. Geschäftsführerin ist Frau Jessika Sonnemann.
Die PflegeWohnen UG ist als Betreiberin von Pflege- und Betreuungsangeboten bekannt und leistet wichtige Arbeit in einem sensiblen Bereich, der in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Umso schwerer wiegt der Schritt, nun den Schutz eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Anspruch nehmen zu müssen, um das noch vorhandene Vermögen zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Justus Schneidewind bestellt. Er führt seine Kanzlei in der Friedrich-Ebert-Straße 50 in 14469 Potsdam und ist ab sofort mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu stabilisieren.
Sämtliche Verfügungen der PflegeWohnen UG über Vermögenswerte dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Zustimmungspflicht gilt auch für die Einziehung von Außenständen – ein Schritt, der sicherstellen soll, dass Gelder nicht unkontrolliert abfließen.
Zudem ist es sämtlichen Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen direkt an die PflegeWohnen UG zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, es sei denn, dieser stimmt ausdrücklich einer direkten Leistung an die Schuldnerin zu. Um die Verwaltung der Vermögenswerte noch strikter abzusichern, ist der vorläufige Insolvenzverwalter auch ermächtigt, Kassenguthaben und Forderungen auf ein eigens eingerichtetes Treuhandkonto zu übertragen.
Darüber hinaus hat der vorläufige Insolvenzverwalter das Recht, das schuldnerische Vermögen in Besitz zu nehmen, um es vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen. Er übernimmt damit eine Schlüsselrolle, um die Insolvenzmasse zu sichern und geordnet über die Zukunft der PflegeWohnen UG zu entscheiden.
Gläubiger, die sich durch diese Entscheidung in ihren Rechten verletzt sehen, können binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Neuruppin einlegen. Für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang maßgeblich, eine einfache E-Mail reicht dabei nicht aus – es müssen die Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs beachtet werden.
Mit dieser Anordnung hat das Insolvenzgericht Neuruppin einen ersten Schritt zur Sicherung der finanziellen Lage der PflegeWohnen UG eingeleitet. Ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung unausweichlich wird, muss sich nun in den kommenden Wochen zeigen.
Amtsgericht Neuruppin, 07. Mai 2025
Aktenzeichen: 15 IN 81/25