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HilCap Trust reg.: Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft erloschen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat bekannt gegeben, dass die Bewilligung der HilCap Asset Management Trust reg., die seit dem 30. Juni 2025 unter dem Namen HilCap Trust reg. firmiert, mit Wirkung zum 2. Juli 2025 erloschen ist. Das Unternehmen mit Sitz in Vaduz hatte zuvor schriftlich auf die seit dem 24. Oktober 2006 bestehende Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Mit dem Erlöschen der Bewilligung ist die HilCap Trust reg. nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) zu erbringen oder zu vermitteln. Die FMA betont in diesem Zusammenhang, dass Vermögensverwaltungsgesellschaften in Liechtenstein nur mit gültiger aufsichtsrechtlicher Bewilligung tätig sein dürfen. Kundinnen und Kunden sollten sich bei der Auswahl ihres Vermögensverwalters stets über die aktuelle Zulassung informieren.

Hier die Originalmeldung:

FMA-Liechtenstein-Mitteilung:
Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
04.07.25 • Bewilligungen
Nach schriftlichem Verzicht der HilCap Asset Management Trust reg. (seit 30.6.2025: HilCap Trust reg.), Pflugstrasse 22, 9490 Vaduz, auf die am 24. Oktober 2006 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft wurde das Erlöschen der Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. a VVG per 2. Juli 2025 festgestellt.

Die HilCap Trust reg., Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

https://www.fma-li.li/de/news/bekanntmachung-erloeschen-einer-bewilligung-1475

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