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FMA informiert Finfluencer:innen – Klarheit über Pflichten und Chancen im Finanzbereich

Megan_Rexazin_Conde (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat im Juni 2025 erstmals Finfluencer:innen zu einem offiziellen Dialog eingeladen. Ziel der Veranstaltung war es, den rechtlichen Rahmen für Finanzkommunikation in sozialen Medien transparent zu machen – und damit sowohl die Qualität der Inhalte als auch den Schutz der Anleger:innen zu stärken.

Finanzbildung und Anlegerschutz im Fokus

Die FMA begrüßt grundsätzlich das Engagement von Finfluencer:innen, die sich aktiv für Finanzbildung und Aufklärung einsetzen. Besonders positiv sieht die Behörde Beiträge, die dabei helfen, Anlagebetrug zu erkennen und zu verhindern. Gerade in einem Umfeld, in dem betrügerische Plattformen immer professioneller agieren, sei das Potenzial seriöser Finfluencer:innen als Aufklärer:innen und Multiplikator:innen von großer Bedeutung.

Rechtsrahmen für Finfluencer:innen – Was gilt?

Ein zentrales Anliegen der Veranstaltung war die Vermittlung des geltenden Rechtsrahmens. Die FMA stellte dabei klar:

  • Finanzprodukte bewerben heißt Verantwortung übernehmen: Wer Finanzinstrumente empfiehlt oder bewirbt, kann unter Umständen als Finanzdienstleister gelten – und eine Konzession benötigen.

  • Transparenzpflichten und Kennzeichnung: Werbung und bezahlte Kooperationen müssen klar als solche erkennbar sein.

  • Marktmanipulation vermeiden: Beiträge, die Kurse gezielt beeinflussen oder Insiderinformationen verbreiten, können strafrechtlich relevant sein.

  • Fachliche Korrektheit ist entscheidend – Halbwissen oder irreführende Aussagen können nicht nur die Community gefährden, sondern auch aufsichtsrechtliche Folgen haben.

Häufige Fragen – FAQs der FMA

Im Rahmen der Veranstaltung wurden häufige Fragen diskutiert, darunter:

  • Muss ich eine Lizenz beantragen, wenn ich über Aktien spreche?
    → Nein, solange keine individuelle Anlageberatung oder Vermittlung stattfindet.

  • Wie kennzeichne ich Kooperationen richtig?
    → Mit eindeutigen Begriffen wie „Anzeige“, „bezahlte Kooperation“ oder „Werbung“ – und zwar vor dem eigentlichen Beitrag.

  • Was ist, wenn ich eigene Depots offenlege?
    → Das ist erlaubt – aber es sollte kein direkter Kaufaufruf erfolgen, der andere zu konkreten Handlungen verleitet.

FMA setzt auf weiteren Dialog

Die FMA kündigte an, den Austausch mit Finfluencer:innen regelmäßig fortzusetzen. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen, rechtskonforme Rahmenbedingungen verständlich zu machen und gleichzeitig den Mehrwert von Social Media für die Finanzbildung zu fördern.

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