Unter dem Aktenzeichen 49 IN 37/25 hat das Amtsgericht Kleve am vierten Juli zweitausendfünfundzwanzig um 09:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Axmann – die Tanzschule GmbH angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Walbecker Straße 180 in 47608 Geldern ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 13509 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer Herrn Timo Neumann, wohnhaft in der Walbecker Straße 19 in 47638 Straelen.
Die Axmann – die Tanzschule GmbH widmet sich dem Betrieb einer Tanzschule und hat sich in ihrem Einzugsgebiet als Adresse für Tanzbegeisterte jeden Alters etabliert.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verfolgt das Gericht das Ziel, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu sichern. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Nada Nasser bestellt, deren Kanzlei sich in der Blumentalstraße 2 in 47798 Krefeld befindet.
Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Ebenso ist es den Schuldnern der Axmann – die Tanzschule GmbH ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus hat das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, untersagt – ausgenommen hiervon sind lediglich unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.
Mit dieser Entscheidung wird sichergestellt, dass das vorhandene Vermögen erhalten bleibt und eine faire Abwicklung zugunsten der Gläubiger ermöglicht wird.
Amtsgericht Kleve, 04. Juli 2025