Im aufsehenerregenden Strafprozess gegen den Musikproduzenten Sean „Diddy“ Combs hat die Geschworenenjury bislang in vier von fünf Anklagepunkten eine Entscheidung getroffen – doch beim schwerwiegendsten Vorwurf, der kriminellen Verschwörung nach dem RICO-Gesetz, ist sie weiterhin gespalten.
Seit dem 30. Juni berät die zwölfköpfige Jury – bestehend aus acht Männern und vier Frauen – über die gegen Combs erhobenen Vorwürfe, darunter zwei Fälle von Sexhandel und zwei wegen Transport zur Prostitution. Der fünfte und zentrale Anklagepunkt lautet auf Verschwörung im Rahmen krimineller Vereinigungen.
In einer Mitteilung an das Gericht hieß es: „Wir haben Geschworene mit festen Meinungen auf beiden Seiten.“ Ein endgültiges Urteil wurde noch nicht verkündet – auch nicht zu den vier Punkten, bei denen bereits eine Einigung besteht. Bis zur offiziellen Verkündung können die Geschworenen ihre Meinung noch ändern.
Vorwurf des Sexhandels und „Freak-Offs“
Die Bundesanwaltschaft wirft Combs vor, mit Drogen, Einschüchterung und Gewalt junge Frauen – darunter angeblich auch Sexarbeiterinnen – zu sogenannten „Freak-Offs“ gezwungen zu haben: mehrtägige Sexpartys, von denen es laut Anklage auch Videoaufnahmen geben soll.
Ein zentrales Element der Anklage ist die Aussage der Sängerin Cassie, die detailliert über Vorfälle im InterContinental Hotel sowie beim Filmfestival in Cannes berichtete. Die Jury forderte unter anderem erneut Einsicht in diese Passagen ihres Zeugnisses.
Richter mahnt Jury zur Neutralität
Richter Subramanian erinnerte die Geschworenen mehrfach daran, ausschließlich auf Basis der Beweise zu urteilen: „Sie sind die alleinigen Richter über die Tatsachen“, betonte er. Obwohl die Jury deutlich machte, dass sie in vier Punkten zu einem Ergebnis gelangt sei, weigerte sich der Richter bislang, ein sogenanntes „Teilurteil“ zuzulassen – kein Urteil gilt als endgültig, bevor es vollständig verkündet ist.
Zweifel an Unvoreingenommenheit einzelner Geschworener
Für Unruhe sorgt außerdem ein anonymer Hinweis aus dem Gremium, wonach Juror Nr. 25 die Anweisungen des Richters möglicherweise nicht befolge. Der betroffene Mann, ein 51-jähriger Tierarzt mit Doktortitel in Molekularbiologie, wurde zuvor im Rahmen der Juryselektion ausführlich geprüft. Ob es sich um ein Missverständnis oder um eine bewusste Einflussnahme handelt, ist derzeit unklar.
Combs weiterhin in Haft
Combs sitzt seit seiner Verhaftung am 16. September 2024 in Untersuchungshaft im Metropolitan Detention Center in Brooklyn. Seine Anträge auf Freilassung gegen Kaution wurden wiederholt abgelehnt. Der Produzent, der in der Vergangenheit als einflussreicher Musikmogul galt, hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und sich nicht selbst vor Gericht verteidigt.
Wie geht es weiter?
Die Jury wird ihre Beratungen am 3. Juli fortsetzen – möglicherweise auch an Feiertagen, um ein vollständiges Urteil zu erreichen. Sollte es bei der Uneinigkeit bleiben, droht ein sogenanntes „Hung Jury“ – ein ergebnisloses Verfahren, das zu einem neuen Prozess führen könnte.