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Ein neuer Abschnitt für die Wert-Investition Seniorenresidenz Waldheim GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 55 IN 35/25

Am 1. Juli 2025, um Punkt 12:05 Uhr, hat das Amtsgericht Hildesheim einen bedeutenden Schritt im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wert-Investition Seniorenresidenz Waldheim GmbH eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz in der Käthe-Paulus-Straße 2a in Sarstedt, welches ehemals unter dem Namen „Wert-Investition Pflegezentrum An der Elbe Magdeburg GmbH“ firmierte, sieht sich nun einer vorläufigen Verwaltung seines Vermögens gegenüber.

Unter der Geschäftsführung von Werner Ströer, wohnhaft in der Gerhart-Hauptmann-Straße 10 in Hildesheim, steht das Unternehmen fortan unter der Aufsicht des bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters. Mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut wurde Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, dessen Kanzlei in der Hohenzollernstraße 53 in Hannover ansässig ist. Er ist nunmehr befugt, sämtliche finanziellen Bewegungen zu überwachen und zu genehmigen. Verfügungen der Gesellschaft erlangen somit nur dann ihre Wirksamkeit, wenn sie durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ausdrücklich gebilligt wurden.

Den Schuldnern der Wert-Investition Seniorenresidenz Waldheim GmbH wird unmissverständlich nahegelegt, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich dabei aus § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit. Betroffene Parteien, Gläubiger oder andere Interessierte haben somit die Möglichkeit, sich umfassend über die Inhalte zu informieren.

Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin die sofortige Beschwerde offen. Ebenso können auch Gläubiger, die eine fehlende internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten, binnen einer zweiwöchigen Notfrist Rechtsmittel einlegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung beziehungsweise Verkündung der Entscheidung oder, im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung, der Ablauf zweier weiterer Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim, einzureichen oder kann zu Protokoll bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Wahrung der Frist ist der fristgerechte Eingang beim zuständigen Gericht entscheidend. Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss klar bezeichnen. Zudem ist ausdrücklich zu erklären, dass Beschwerde eingelegt wird, gegebenenfalls unter Angabe des genauen Umfangs der Anfechtung. Eine Begründung wird ausdrücklich angeraten.

Für weiterführende Informationen zum Datenschutz verweist das Amtsgericht Hildesheim auf die Datenschutzerklärung, die online unter der offiziellen Website eingesehen werden kann oder auf Wunsch postalisch zugesandt wird.

Amtsgericht Hildesheim, den 1. Juli 2025

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