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„Dubai-Schokolade“ darf nicht verkauft werden: Aldi verliert vor Gericht

izhar-ahamed (CC0), Pixabay

Der Discounter Aldi Süd hat im Streit um seine umstrittene „Dubai-Schokolade“ eine Niederlage vor Gericht kassiert: Das Oberlandesgericht Köln hat den Verkauf der Schokolade verboten und damit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben.

Täuschung durch den Namen

Aldi Süd hatte seit Dezember die „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ in seinen Filialen angeboten – mit dem Namen „Dubai“ prominent auf der Verpackung. Tatsächlich wurde die Schokolade jedoch in der Türkei hergestellt. Auf der Rückseite der Verpackung war das korrekt angegeben, doch aus Sicht des Gerichts reicht das nicht aus, um eine Irreführung der Verbraucher zu verhindern.

Süßwarenimporteur klagte

Ein Süßwarenimporteur hatte gegen den Verkauf geklagt. Er argumentierte, die Bezeichnung „Dubai“ täusche Kunden über die tatsächliche Herkunft und erwecke fälschlich den Eindruck, die Schokolade stamme aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Das Oberlandesgericht Köln folgte dieser Sicht: Der Name „Dubai“ sei in diesem Zusammenhang irreführend, da er eine geographische Herkunft suggeriere, die tatsächlich nicht gegeben sei. Die korrekte Herkunftsangabe auf der Rückseite ändere daran nichts.

Urteil mit Signalwirkung

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei Produktbezeichnungen mit geografischem Bezug weiterhin strenge Maßstäbe anlegen – auch wenn die eigentliche Herkunft deklariert wird. Aldi Süd muss die betroffene Schokolade nun aus dem Sortiment nehmen.

Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Gericht nicht zu.

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