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Erben gegen Ethik? BGH verhandelt brisanten Fall um Patienten-Erbe für Arzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Darf ein Hausarzt von einem Patienten im Gegenzug für jahrelange medizinische Betreuung ein Grundstück erben? Mit dieser heiklen Frage zwischen Erbrecht und ärztlicher Berufsethik beschäftigt sich am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der Fall hat es in sich: 2016 vereinbarten ein Mann aus Nordrhein-Westfalen und sein Hausarzt einen Erbvertrag. Darin setzte der Patient seinen Arzt als Erben für ein Grundstück ein – offenbar als Dank für die medizinische Betreuung. Zwei Jahre später starb der Mann.

Doch der Streit um das Grundstück endete damit nicht: Der Arzt geriet in Insolvenz, sein Insolvenzverwalter will das Grundstück nun in die Insolvenzmasse einbeziehen, um es verwerten zu können. Vor den unteren Instanzen scheiterte er damit bislang – jetzt muss der BGH entscheiden.

Der Fall wirft auch eine grundsätzliche Frage auf: Ist es mit der ärztlichen Berufsethik vereinbar, dass ein Mediziner von einem Patienten in der Rolle als behandelnder Arzt größere Vermögenswerte erbt? Denn Ärzte unterliegen einem besonderen Vertrauensverhältnis – und die Berufsordnungen sehen in der Regel vor, dass finanzielle Abhängigkeiten zwischen Arzt und Patient möglichst zu vermeiden sind.

Wie der BGH entscheidet, könnte Signalwirkung haben – für Ärzte, die in ähnlichen Konstellationen bedacht werden, ebenso wie für Erblasser und deren Angehörige. Klar ist: Wo das Recht endet, beginnt die Frage nach Moral – und genau dort wird es für Karlsruhes Richter besonders spannend.

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