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Vorläufige Insolvenzverwaltung für SEMA Spielautomaten GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70k IN 264/25

Ein weiterer Insolvenzantrag in Köln markiert den Beginn eines geregelten Verfahrens: Am 27. Juni 2025, um 08:07 Uhr, hat das Amtsgericht Köln die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SEMA Spielautomaten GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Venloer Straße 272, 50823 Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 16688, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Vladimir Agouriev, Friedrich-Ebert-Ufer 50, 51143 Köln.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Dreschers, Nussbaumer Straße 19, 50823 Köln, bestellt. Mit dieser Entscheidung sollen die vorhandenen Vermögenswerte gesichert und eine ordnungsgemäße Prüfung der wirtschaftlichen Lage ermöglicht werden.

Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde den Schuldnern der SEMA Spielautomaten GmbH – den sogenannten Drittschuldnern – ausdrücklich untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

Mit diesen Maßnahmen wird der Grundstein für eine geordnete Sicherung der verbliebenen Mittel gelegt. Ob es am Ende eine Sanierung oder die Abwicklung der SEMA Spielautomaten GmbH geben wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen – abhängig von der Prüfung der finanziellen Lage und den Gesprächen zwischen Gläubigern, Verwalter und Geschäftsführung.

Amtsgericht Köln, 27.06.2025

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