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Kein Verfahren mangels Masse: Ellax Bau und Verwaltungs GmbH scheitert bereits vor der Eröffnung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36e IN 6387/24

Ein weiteres Unternehmen scheitert an der Schwelle zur geordneten Insolvenz: Im Verfahren über den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ellax Bau und Verwaltungs GmbH, Wilhelminenhofstraße 89a, 12459 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg den Antrag abgewiesen – mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse.

Die im Handelsregister unter der Nummer HRB 172460 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Oliver Jeschke, hat damit weder ausreichendes Vermögen noch Rücklagen, um ein geordnetes Insolvenzverfahren zu ermöglichen. Diese Entscheidung bedeutet faktisch, dass Gläubiger leer ausgehen dürften: Ohne Masse kann kein Verwalter bestellt werden, es findet keine Verwertung statt und auch keine Verteilung etwaiger verbliebener Werte.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden. Für Gläubiger, die noch Hoffnung auf einen Teil ihrer offenen Forderungen hatten, ist diese Abweisung meist der endgültige Schlusspunkt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung in der Hauptsache kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist dabei der frühere Zeitpunkt.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll einer Geschäftsstelle erklärt werden und spätestens innerhalb der Frist beim genannten Gericht eingehen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, die Beschwerde muss jedoch unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen. Außerdem muss klar erklärt werden, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.

Auch die Einreichung in elektronischer Form ist zulässig, allerdings nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg, wie in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung geregelt.

Damit endet für die Ellax Bau und Verwaltungs GmbH ein weiteres Kapitel – ohne geregelte Insolvenz und ohne Perspektive auf eine Abwicklung im geordneten Verfahren.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 25.06.2025

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