Aktenzeichen: IN 1038/24 und IN 1325/24
Für die GAWEB INVEST GmbH, mit Sitz in der Adlerstraße 34, 90403 Nürnberg, ist der Versuch einer geordneten Insolvenz gescheitert, noch bevor er richtig beginnen konnte: Das Amtsgericht Nürnberg hat am 26. Juni 2025 die von Gläubigern gestellten Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen – mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse.
Die im Handelsregister unter HRB 36484 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Wiepkema Christiaan, war im Bereich Tiefbauarbeiten mit Schwerpunkt auf Aushubarbeiten tätig. Mit der Abweisung wird amtlich festgestellt: Es fehlt nicht nur an Mitteln zur Fortführung des operativen Geschäfts, sondern auch an finanziellen Reserven, um wenigstens ein Insolvenzverfahren zu finanzieren.
Für die Gläubiger bedeutet diese Entscheidung in aller Regel, dass ihre Forderungen uneinbringlich bleiben, da ohne Insolvenzmasse keine geordnete Verwertung und Verteilung der Vermögenswerte möglich ist. Der wirtschaftliche Totalschaden wird damit amtlich besiegelt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht die sofortige Beschwerde offen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Entscheidend ist, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden, ist jedoch nur fristwahrend, wenn sie rechtzeitig beim Amtsgericht Nürnberg eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch muss die Beschwerde unterzeichnet sein. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde gegen diese eingelegt wird.
Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, allerdings nur unter Beachtung der Vorgaben zur qualifizierten elektronischen Signatur und sicheren Übermittlungswegen. Weitere Hinweise hierzu finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung und auf www.justiz.de.
Mit diesem Beschluss endet für die GAWEB INVEST GmbH der formale Versuch einer Sanierung – ein bitteres Zeichen für Gläubiger und alle, die auf eine geordnete Abwicklung gehofft hatten.
Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht – 26.06.2025