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Vorläufige Insolvenzverwaltung für L.A. Sports GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70g IN 169/25

Mit Beschluss vom 27. Juni 2025 hat das Amtsgericht Köln einen wichtigen Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der L.A. Sports GmbH & Co. KG veranlasst. Um 08:42 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die in der Rathenaustraße 4, 51427 Bergisch Gladbach ansässige Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 19795 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die L.A. Sports Verwaltungs-GmbH, selbst eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kirchhain unter HRB 47074. Geschäftsführer ist Herr Lothar Max Norden, ebenfalls mit Sitz in der Rathenaustraße.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Kristin Brocker, Aachener Straße 222, 50931 Köln, bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Schuldnervermögen zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu prüfen. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der L.A. Sports GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden.

Darüber hinaus ist den Schuldnern der Gesellschaft, den sogenannten Drittschuldnern, ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die L.A. Sports GmbH & Co. KG zu leisten. Stattdessen ist es nun ausschließlich der vorläufigen Insolvenzverwalterin gestattet, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu zahlen.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und stellen sicher, dass vorhandene Mittel gesichert und im Sinne aller Gläubiger verwaltet werden. Wie es für die L.A. Sports GmbH & Co. KG weitergeht – ob eine Sanierung gelingt oder eine Abwicklung unvermeidbar ist – wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.

Amtsgericht Köln, 27.06.2025

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