Das Amtsgericht Chemnitz hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der MBT Systems GmbH, An der Baumschule 6–8, 09337 Hohenstein-Ernstthal (HRB 33533), am 26. Juni 2025 um 10:28 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Kernpunkte des Beschlusses
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Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Reinhard Klose
Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz
Tel.: 0371 444610, Fax: 0371 4446111
E-Mail: klose@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de -
Zustimmungsvorbehalt:
Alle Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
(§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO). -
Pflichten und Rechte des Insolvenzverwalters:
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Überwachung der Unternehmensführung
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Einziehung von Forderungen, Einrichtung eines Sonderkontos
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Einsichtnahme in Bücher, Geschäftsräume und Auskunftsrechte gegenüber Dritten
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Schutz und Erhalt der Insolvenzmasse im Gläubigerinteresse
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Zwangsvollstreckung:
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Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen gegen bewegliches Vermögen werden eingestellt
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Neue Maßnahmen untersagt (mit Ausnahme der Vermögensauskunft)
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Immobiliarsachen sind ausgenommen
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Rechtsmittelbelehrung – Sofortige Beschwerde möglich
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Einreichung bei:
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
Fristbeginn:
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Mit Verkündung der Entscheidung
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oder Zustellung (postalisch oder per öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de)
Zustellungsfiktionen:
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Per Post: am 4. Tag nach Aufgabe
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Online: 2 Tage nach Veröffentlichung
Die Beschwerde muss:
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schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden (auch bei einem anderen Amtsgericht möglich),
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unterzeichnet sein,
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die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Einlegung der Beschwerde erklären,
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und soll begründet werden.
Elektronische Einreichung
Zulässig unter folgenden Voraussetzungen:
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Mit qualifizierter elektronischer Signatur
(eine gemeinsame Signatur mehrerer Dokumente ist unzulässig)
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Signatur + sicherer Übermittlungsweg gemäß § 130a Abs. 4 ZPO
(z. B. EGVP, beBPo)
Keine einfache E-Mail möglich.
Details: justiz.de – elektronische Kommunikation
Fazit
Der Beschluss schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um das Vermögen der MBT Systems GmbH im Sinne der Gläubiger zu sichern. Die enge Kontrolle durch den vorläufigen Insolvenzverwalter soll einerseits Transparenz schaffen und andererseits prüfen, ob ein ordentliches Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Für Gläubiger ist das Verfahren nun auch hinsichtlich etwaiger Forderungsanmeldungen und Anfechtungen von Bedeutung.