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Comp-Car GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 117/25

Ein weiterer Schritt in Richtung Sanierung oder Abwicklung: Mit Beschluss vom 27. Juni 2025 hat das Amtsgericht Kiel die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Comp-Car GmbH angeordnet. Die in Kiel ansässige Gesellschaft mit Sitz in der Radewisch 133, 24145 Kiel, eingetragen beim Amtsgericht Kiel unter HRB 16907 KI, wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Atakan Aslan.

Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Um dies zu gewährleisten, wurde Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, Kaiserstraße 26, 24768 Rendsburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Künftig dürfen Verfügungen der Comp-Car GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Einschränkung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Außenstände.

Mit dieser Anordnung ist ein wichtiger Schritt getan, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Comp-Car GmbH zu ordnen. Ob eine Sanierung möglich sein wird oder ob es auf eine geordnete Abwicklung hinausläuft, wird sich in den kommenden Wochen zeigen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter die Bücher prüft, Gespräche mit Gläubigern führt und erste Entscheidungen vorbereitet.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde offen. Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, einzureichen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de), wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang bei dem genannten Gericht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, doch die Beschwerde muss eigenhändig oder durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Sie muss die angefochtene Entscheidung benennen und klar zum Ausdruck bringen, dass Beschwerde eingelegt wird.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur oder Übermittlung über einen sicheren Übermittlungsweg.

Weitere Hinweise zur elektronischen Kommunikation finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung sowie auf www.justiz.de.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert für die Comp-Car GmbH einen entscheidenden Wendepunkt – ob er der Auftakt für einen Neuanfang ist oder das geordnete Ende bedeutet, wird die nahe Zukunft zeigen.

Amtsgericht Kiel – Insolvenzgericht – 27.06.2025

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