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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Freis GmbH angeordnet – Amtsgericht Saarbrücken ergreift Maßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 60 IN 38/25 hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, am 24. Juni 2025 um 10:13 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Freis Gesellschaft mit beschränkter Haftung angeordnet. Die im Handelsregister unter HRB 8373 eingetragene Firma mit Sitz Zum Gerlen 9, 66131 Saarbrücken, wird von den Geschäftsführern Thomas Conradi und Horst Michael Freis vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Hainz bestellt. Seine Kanzlei befindet sich Am Markt 4, 66265 Heusweiler.

Wesentliche Inhalte der gerichtlichen Anordnung:

  • Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.

  • Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der GmbH, einschließlich der Einziehung von Bankguthaben und Forderungen, liegt nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter.

  • Schuldner der Freis GmbH werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiligen Verfügungen gegen die GmbH, sind untersagt – mit Ausnahme von Maßnahmen gegen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorerst eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit dieser Entscheidung tritt das Unternehmen unter gerichtlichen Schutz und Aufsicht. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage zu prüfen, Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu schaffen.

Weitere Informationen und Einsicht in den vollständigen Beschluss können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken eingeholt werden.

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