Das Amtsgericht Münster hat am 24. Juni 2025 um 11:40 Uhr im Verfahren 74 IN 40/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Jejumi Wassersportschule & Charter UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12255 eingetragene Gesellschaft mit Sitz Rosenstraße 7, 49504 Lotte wird durch ihren Geschäftsführer Michael Renfert vertreten.
Geschäftszweig:
Die Jejumi UG bietet Dienstleistungen im Bereich Wassersport, insbesondere als Wassersport- und Segelschule.
Gerichtliche Anordnung:
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Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Eric Sander, Bunte Straße 13, 48496 Hopsten, bestellt.
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Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Drittschuldnern – also Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin Geld schulden – wird verboten, direkt an die Jejumi UG zu zahlen.
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Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Guthaben einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Vermögens der Schuldnerin und der geordneten Vorbereitung eines möglichen Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und die Voraussetzungen für eine Fortführung oder Abwicklung zu klären.
Hinweis: Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, Zahlungen oder rechtliche Schritte ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung vorzunehmen.