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Bericht zu den Insolvenzverfahren – ESA aviation service GmbH Mehrfache Anträge auf Insolvenzeröffnung mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

In mehreren, nahezu identischen Beschlüssen hat das Amtsgericht Charlottenburg im Juni 2025 und teils bereits im Jahr 2024 entschieden, die von verschiedenen Gläubigern gestellten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ESA aviation service GmbH, Rudower Chaussee 9, 12489 Berlin, mangels Masse abzuweisen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 225074 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Ingo Heinicke.

Inhalt der Entscheidungen

In sämtlichen Verfahren – darunter die Aktenzeichen 3614 IN 628/25, 3614 IN 1652/25, 36e IN 7251/24, 36e IN 7785/24 und 36e IN 8687/24 – wurde der jeweilige Insolvenzantrag durch Gläubiger gestellt. Diese Anträge wurden einheitlich mit derselben Begründung abgelehnt: Es ist nicht genügend pfändbares Vermögen vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 InsO).

In rechtlicher Hinsicht bedeutet dies: Weder die Gerichtskosten noch die Mindestvergütung für einen Insolvenzverwalter können aus dem Vermögen der Schuldnerin bezahlt werden. Ein Insolvenzverfahren ist daher unzulässig.

Tragweite der Abweisungen

Die wiederholte Abweisung von Insolvenzanträgen mangels Masse dokumentiert nicht nur die akute Vermögenslosigkeit der ESA aviation service GmbH, sondern lässt auch darauf schließen, dass keine Sanierungsperspektive mehr besteht und das Unternehmen faktisch zahlungsunfähig und funktionsunfähig ist.

Für Gläubiger bedeutet dies, dass kein reguläres Insolvenzverfahren zur Forderungsanmeldung oder zur Befriedigung aus einer Insolvenzmasse stattfinden wird. Sie haben ausschließlich die Möglichkeit, gegebenenfalls zivilrechtlich gegen die GmbH oder deren Geschäftsführung vorzugehen, etwa im Falle persönlicher Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) oder Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO).

Hinweis auf rechtliches Gehör

In allen Beschlüssen wird auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde hingewiesen. Dieses ist binnen zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung bei folgendem Gericht einzulegen:

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Die Frist beginnt mit dem frühesten Eintritt eines dieser Ereignisse. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, allerdings wird eine juristisch fundierte Begründung dringend empfohlen, da die Erfolgsaussichten einer Beschwerde in mangels Masse abgewiesenen Verfahren regelmäßig gering sind.

Elektronische Kommunikation

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument über sichere Übermittlungswege (z. B. EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine sichere Übertragung ist notwendig.

Ausführliche Informationen dazu finden sich auf www.justiz.de.

Fazit:
Die ESA aviation service GmbH scheint – angesichts der Vielzahl gescheiterter Insolvenzanträge – keine verwertbaren Vermögenswerte mehr zu besitzen. Die formelle Ablehnung durch das Insolvenzgericht ist ein rechtliches Zeichen für die wirtschaftliche Auflösung des Unternehmens, auch wenn eine formale Löschung aus dem Handelsregister möglicherweise noch bevorsteht.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschlüsse vom 21.06.2025 sowie aus dem Jahr 2024

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