Unter großem Medieninteresse hat am Landgericht München I ein weiterer Strafprozess gegen Starkoch Alfons Schuhbeck begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 75-Jährigen Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung in erheblichem Ausmaß vor.
Schuhbeck soll in der Corona-Pandemie staatliche Hilfsgelder und Subventionen erschlichen haben – aus „grobem Eigennutz“, wie es in der Anklageschrift heißt. Ziel sei es gewesen, für seine Unternehmen nicht gerechtfertigte finanzielle Unterstützung zu erhalten und sich damit eine „Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer“ zu sichern.
Konkret geht es um neun Unternehmen, darunter Schuhbecks bekannte Kochschule, ein Gewürzgeschäft und ein Restaurant. Laut Anklage waren viele dieser Firmen bereits zuvor zahlungsunfähig – dennoch habe der Gastronom Insolvenzanträge verspätet oder gar nicht gestellt. Die Folge: Geschäftspartner und Gläubiger seien massiv geschädigt worden. In mehreren Fällen waren bereits Konten gepfändet, als Schuhbeck weiterhin Gelder beantragte.
Der neue Prozess reiht sich in eine Serie juristischer Verfahren gegen den früheren TV-Koch ein: Bereits im Oktober 2022 war Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dabei ging es unter anderem um manipulierte Kassendaten – ein Programm zur Löschung von Umsätzen soll ein Mitarbeiter auf seine Anweisung hin entwickelt haben.
Obwohl dieses Urteil rechtskräftig ist, sitzt Schuhbeck derzeit nicht im Gefängnis: Die Vollstreckung der Strafe wurde bis Mitte September 2025 aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt. Das aktuelle Verfahren sei davon unabhängig zu bewerten, betonte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Mit dem neuen Prozess steht nicht nur Schuhbecks wirtschaftliches Vermächtnis, sondern auch sein Restansehen in der Öffentlichkeit auf dem Spiel. Die Verhandlung dürfte klären, ob der einst gefeierte Star-Gastronom ein weiteres Mal hinter Gitter muss – diesmal nicht wegen Steuerhinterziehung, sondern wegen mutmaßlichen Betrugs auf dem Höhepunkt der Corona-Krise.
Herr Schuhbeck sollte sich schämen und den Anstand besitzen, zumindest seine Haftstrafe anzutreten. Auch aus dem Knast heraus kann Krebsbehandlung gemacht werden. Es gibt so viele kleine Unternehmer, die brav den Ovolus an Vater Staat entrichten oder Steuerzahler, die nicht auskennen Steuern zu bezahlen. Ich bin beides – Steuerzahler und habe eine Krebsbehandlung mit allen Nebenwirkungen hinter mir. SCHÄMEN SIE SICH!!!!