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Nach tödlichem Unfall: Urteil in Konstanz verunsichert Grundschulen in Baden-Württemberg

witwiccan / Pixabay

Ein tragisches Unglück im Schwimmunterricht sorgt in Baden-Württemberg weiter für Verunsicherung: Nachdem das Amtsgericht Konstanz im Februar zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hat, sehen sich viele Schulen im Land mit der Frage konfrontiert, wie sicherer Schwimmunterricht noch gewährleistet werden kann.

Tödlicher Unfall, Schuldspruch – und große Unsicherheit

Auslöser war der Tod eines siebenjährigen Schülers, der beim Schwimmunterricht unter Aufsicht der beiden Lehrkräfte ertrank. Das Gericht sah eine Mitschuld bei den Lehrerinnen – ein Urteil, das viele Kolleginnen und Kollegen tief verunsichert hat. Michael Hirn, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, spricht von „viel Unruhe an den Grundschulen“.

„Rettungsfähige“ Lehrkräfte fehlen

Die GEW sieht strukturelle Defizite: Zu große Klassen, zu viele Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer, zu wenige speziell geschulte Lehrkräfte. Wer Schwimmunterricht geben will, muss in Baden-Württemberg eine umfangreiche, mehrteilige Fortbildung absolvieren und gilt erst dann als „rettungsfähig“. Doch viele Lehrkräfte fühlen sich laut GEW dennoch unsicher – unter anderem, weil Zugang zu Fortbildungen nicht niedrigschwellig genug sei. Das Kultusministerium widerspricht: Alle Lehrkräfte hätten Zugang zu den staatlichen Fortbildungsangeboten.

Erste Schulen reagieren: Keine Nichtschwimmer mehr

Die Verunsicherung hat Folgen: Einige Grundschulen, darunter die Schlossgartenschule Wernau (Kreis Esslingen), nehmen Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer teilweise nicht mehr mit ins Bad. Stattdessen besuchen diese Kinder den regulären Sportunterricht. „Das ist aber die absolute Ausnahme“, betont Schulleiterin Michaela Frey. Die Schule versuche viel, um zu vermeiden, dass Kinder ohne Vorkenntnisse in die dritte Klasse kommen. Eltern würden frühzeitig informiert und motiviert, ihre Kinder möglichst schon im Vorschulalter schwimmen zu lassen.

Sicherheit geht vor

Kinder, die nur begrenzte Schwimmkenntnisse haben, dürfen weiterhin am Unterricht teilnehmen – im Nichtschwimmerbereich. Doch bei völliger Wasser-Unerfahrenheit gehe die Sicherheit vor, so die Schule. Seit dem Urteil in Konstanz seien die Gespräche mit Eltern noch einmal intensiviert worden.

GEW fordert mehr Unterstützung

Die GEW fordert mehr Sicherheitsvorkehrungen, mehr ausgebildete Fachkräfte und externe Trainerinnen und Trainer für die Grundschulen. „Es ist fatal, dass Schulen dabei oft allein gelassen werden“, so Hirn.

Land verweist auf Förderprogramme

Das Kultusministerium verweist auf zahlreiche Programme: Zum Beispiel das Projekt „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“, das Vorschulkindern kostenlose Schwimmkurse ermöglicht. Schulen können seit dem Schuljahr 2024/2025 einfacher Kooperationen mit Schwimmvereinen oder der DLRG eingehen. Außerdem fließen jährlich rund 30 Millionen Euro in die Sanierung von Lehrschwimmbecken.

Schwimmen bleibt ein Problemfall

Trotz allem bleibt ein Grundproblem bestehen: Immer mehr Kinder können nicht schwimmen, viele Schulen haben keinen Zugang zu geeigneten Wasserflächen oder es fehlen qualifizierte Lehrkräfte. Im Schuljahr 2023/2024 bot jede fünfte Grundschule in Baden-Württemberg gar keinen Schwimmunterricht an.

Zwischen Sicherheit und Bildungsauftrag

Der Fall zeigt, wie schwierig der Spagat ist: Einerseits wollen Schulen ihrer Aufgabe gerecht werden, möglichst jedes Kind zum sicheren Schwimmen zu bringen. Andererseits lasten nach dem Urteil große rechtliche Risiken auf den Schultern der Lehrkräfte.

Die zentrale Frage bleibt: Wie kann jedes Kind sicher schwimmen lernen – ohne dass Lehrkräfte im Extremfall für tragische Unfälle strafrechtlich haften müssen? Eine Antwort darauf gibt es bisher nicht.

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