Dark Mode Light Mode

Insolvenzverfahren eingeleitet: Vorläufiger Insolvenzverwalter für Swing Kitchen 008 GmbH bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3605 IN 4088/25

Am 17. Juni 2025 um 9:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg eine entscheidende Maßnahme zum Schutz der Vermögensinteressen der Swing Kitchen 008 GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz unter den S-Bahn-Bögen in der Georgenstraße 201 in 10117 Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Albrecht Eltz, hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Zur Abwendung möglicher nachteiliger Veränderungen des Vermögens der Schuldnerin wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, gestützt auf die Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO). Damit soll eine geordnete Analyse und Sicherung des vorhandenen Vermögens gewährleistet werden, ehe über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Sietz mit Kanzleisitz in der Rankestraße 33, 10789 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen, Vermögenswerte zu sichern und erste Schritte zur Stabilisierung des Unternehmens einzuleiten.

Im Zuge der gerichtlichen Anordnung wurden Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen untersagt, es sei denn, sie erfolgen mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies betrifft unter anderem den Umgang mit Kontoguthaben, Verträgen oder Außenständen – ein wesentlicher Schritt zur Wahrung der Gläubigerinteressen.

Darüber hinaus wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt, mit Ausnahme von Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt. Auch dies dient der Wahrung eines geordneten Verfahrensverlaufs.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3605 IN 4088/25 beim Amtsgericht Charlottenburg geführt. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich erscheint oder andere Schritte im Rahmen der Insolvenzordnung erforderlich sind.

Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt über das zentrale elektronische Informationssystem und bleibt dort für die Dauer der Anordnung gespeichert. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, wird der Eintrag spätestens sechs Monate nach der Aufhebung gelöscht. Im Fall einer Eröffnung wird der weitere Verlauf öffentlich dokumentiert.

Gläubiger, die durch die Entscheidung betroffen sind oder berechtigte Einwände – etwa zur internationalen Zuständigkeit – geltend machen möchten, haben das Recht, binnen zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die genauen Modalitäten hierzu sind in der Rechtsbehelfsbelehrung der gerichtlichen Entscheidung geregelt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Analyse zum Jahresabschluss 2023 der WKT - Windpark GmbH: Stabilität mit Fragezeichen

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die LCSI GmbH: Ein Schritt zur Stabilisierung