Aktenzeichen: IN 283/25
Im Zuge eines Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Ingolstadt am 18. Juni 2025 um 10:30 Uhr eine wichtige Entscheidung zum Schutz des schuldnerischen Vermögens getroffen: Über das Vermögen der Kamin Schmid Holding GmbH, mit Sitz in der Steinheilstraße 10, 85053 Ingolstadt, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter der Nummer HRB 9250 registriert und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Kämpf. Die Antragstellung erfolgte durch die Verfahrensbevollmächtigten, die Kanzlei Bösel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Guntherstraße 27, 80639 München.
Mit Blick auf drohende nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Sicherung des Schuldnervermögens verfügt. Diese Maßnahme dient der Stabilisierung und Sicherung der künftigen Insolvenzmasse im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der Gläubiger.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin hat das Gericht Rechtsanwältin Vanessa Pomp, Herzogstraße 9, 80803 München, bestellt. Sie wird nun mit der Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin betraut und ist befugt, alle Vermögensverfügungen zu prüfen und im Bedarfsfall zu unterbinden.
In diesem Zusammenhang wurde durch das Gericht ebenfalls angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen, einschließlich der Einziehung von Außenständen, nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam sind. Diese Regelung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO stellt sicher, dass keine Vermögensverschiebungen oder Gläubigerbenachteiligungen im Zeitraum bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der sofortigen Beschwerde gemäß InsO offen. Diese ist binnen zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung bei dem Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt, einzureichen. Für die Fristwahrung ist der fristgerechte Eingang maßgeblich. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben.
Beschwerden, insbesondere von Rechtsanwälten, Notaren oder Behörden, sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf sicherem elektronischem Übermittlungsweg mit qualifizierter elektronischer Signatur einzureichen. Eine einfache E-Mail ist hierfür nicht ausreichend.
Mit der Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist der erste Schritt in einem regulierten Verfahren getan, das über die wirtschaftliche Zukunft der Kamin Schmid Holding GmbH entscheiden wird. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann – oder andere wirtschaftsrechtliche Schritte notwendig werden.