Aktenzeichen: 274 IN 160/25 und 274 IN 159/25
Am 18. Juni 2025 wurden im Rahmen zweier eigenständiger Insolvenzantragsverfahren richtungsweisende Beschlüsse durch das Amtsgericht Braunschweig gefasst. Betroffen sind zwei gemeinnützige Gesellschaften unter dem Dach des Deutschen Roten Kreuzes in der Region Braunschweig-Salzgitter: die DRK Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH (HRB 202018) sowie die DRK Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH (HRB 200159), beide mit Sitz in der Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig.
Die Geschäftsführung beider Einrichtungen obliegt Herrn Nico Seefeldt Kazazi, der angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten für beide Organisationen Anträge auf Insolvenz in Eigenverwaltung stellte. Ziel dieser Verfahrensform ist es, den laufenden Betrieb unter gerichtlicher Aufsicht eigenverantwortlich fortzuführen und im Idealfall zu sanieren.
Gemäß § 270a Abs. 1 Insolvenzordnung hat das Gericht in beiden Fällen Dr. jur. Stefanie Zulauf, ansässig in der Ottmerstraße 1, 38102 Braunschweig, zur vorläufigen Sachwalterin bestellt. Frau Dr. Zulauf ist damit beauftragt, die wirtschaftliche Situation der Unternehmen zu überwachen und den Sanierungsprozess fachkundig zu begleiten. Während der Eigenverwaltung verbleibt die Verfügungsbefugnis über das Vermögen grundsätzlich bei den Schuldnerinnen, jedoch unter Aufsicht der Sachwalterin, die insbesondere über größere wirtschaftliche Maßnahmen wacht und etwaige Risiken für Gläubigerinteressen frühzeitig erkennen soll.
Mit der Bestellung einer gemeinsamen Sachwalterin in beiden Verfahren wird ein einheitlicher und effizienter Prüfungsprozess sichergestellt, was angesichts möglicher personeller, wirtschaftlicher oder struktureller Verflechtungen zwischen den Gesellschaften besondere Bedeutung hat.
Beide Gesellschaften, tätig in der Pflege und sozialen Betreuung sowie in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, tragen eine wichtige Verantwortung im regionalen Gemeinwesen. Die Anordnung des Eigenverwaltungsverfahrens ermöglicht nun zunächst eine geordnete Fortsetzung der operativen Tätigkeiten. Ziel ist es, durch eine sorgfältige Bestandsaufnahme und begleitende Maßnahmen der Sachwalterin eine Sanierungsstrategie zu erarbeiten, die sowohl den Erhalt der Arbeitsplätze als auch die Stabilität der gemeinnützigen Versorgungsleistungen gewährleisten kann.
Rechtsmittelhinweis:
Sollte das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden, steht der Antragstellerin sowie jedem Gläubiger das Recht zur sofortigen Beschwerde offen. Diese ist binnen zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, einzulegen. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang maßgeblich. Die Beschwerde muss in schriftlicher Form oder zu Protokoll eines jeden Amtsgerichts erklärt und von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Die Verfahren stehen damit an einem sensiblen Punkt: Der gerichtliche Schutzraum ist gewährt, nun kommt es auf die unternehmerische Umsicht, die Sanierungskompetenz der Geschäftsführung und die Kontrolle durch die Sachwalterin an. Ob dies zu einer dauerhaften Stabilisierung führen kann, wird die nächste Phase des Verfahrens zeigen.