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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zur Kraftloserklärung von DM-Aktienzertifikaten der Santander Consumer Bank AG
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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zur Kraftloserklärung von DM-Aktienzertifikaten der Santander Consumer Bank AG

wilhei (CC0), Pixabay

Herr Rechtsanwalt Iwanow, die Santander Consumer Bank hat mit Bekanntmachung vom 6. Juni 2025 sämtliche alten DM-Aktienzertifikate, die bis zum 30. Mai 2025 nicht umgetauscht wurden, für kraftlos erklärt. Was bedeutet das für betroffene Aktionäre?

Michael Iwanow:
Die Kraftloserklärung bedeutet, dass die alten Aktienurkunden, die noch auf D-Mark lauteten, nun keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die Aktionäre, die ihre alten Zertifikate nicht fristgerecht umgetauscht haben, können mit diesen Urkunden keine Mitgliedschafts- oder Vermögensrechte mehr geltend machen. Die Papiere sind faktisch wertlos, sofern kein ordnungsgemäßer Legitimationsnachweis erbracht wird.

Frage:
Wie ist es überhaupt dazu gekommen, dass noch DM-Aktienzertifikate im Umlauf sind?

Michael Iwanow:
Die Ursprünge reichen zurück in die Zeit vor der Euro-Umstellung im Jahr 2000. Die Santander Consumer Bank hatte damals 55.000 auf den Inhaber lautende Aktien zu je DM 1.000 ausgegeben. Davon waren 42.500 Aktien durch sechs sogenannte Inhabersammelaktienzertifikate verbrieft. Diese Sammelurkunden blieben offenbar über Jahre hinweg im Umlauf oder wurden schlicht nie zurückgegeben – etwa wegen Verlust, Erbfällen oder schlichtem Unwissen. Erst jetzt hat die Gesellschaft durch dreifache Bekanntmachung im Bundesanzeiger gemäß § 73 AktG den letzten rechtlichen Schritt unternommen, diese Alturkunden offiziell für ungültig zu erklären.

Frage:
Ist so eine Kraftloserklärung rechtlich überhaupt zulässig?

Michael Iwanow:
Ja, absolut. Das Aktiengesetz sieht in § 73 ausdrücklich die Möglichkeit vor, falsch gewordene Aktienurkunden für kraftlos zu erklären, wenn sie nicht binnen gesetzter Frist vorgelegt werden. Wichtig ist, dass die Gesellschaft ihre Aktionäre zuvor dreimal öffentlich auffordert, die Urkunden zum Umtausch einzureichen – was hier durch Bekanntmachungen im Bundesanzeiger im Februar, März und April 2025 erfolgt ist. Zusätzlich bedarf es der Genehmigung durch das Amtsgericht – auch die wurde hier bereits am 4. Februar 2025 erteilt. Der Ablauf war also formal korrekt.

Frage:
Was können betroffene Aktionäre jetzt noch tun?

Michael Iwanow:
Wer die Frist versäumt hat, kann die neuen Euro-Aktienzertifikate nur noch dann erhalten, wenn er zweifelsfrei nachweisen kann, dass er tatsächlich rechtmäßiger Inhaber der alten Aktien war – etwa durch Kaufverträge, Erbscheine oder alte Depotunterlagen. Die neuen Urkunden werden nach dem 30. Juni 2025 beim Amtsgericht Mönchengladbach zur Hinterlegung ausgegeben, allerdings unter Verzicht auf das Rücknahmerecht durch die Bank. Wer sich also später meldet, kann dort noch seinen Anspruch geltend machen – aber nur, wenn er legitimiert ist.

Frage:
Wie bewerten Sie die Situation aus Sicht des Anlegerschutzes?

Michael Iwanow:
Die Kraftloserklärung ist juristisch sauber, dennoch zeigt der Vorgang ein grundsätzliches Problem auf: Papierbasierte Sammelurkunden aus früheren Jahrzehnten bergen Verlustrisiken. Viele Anleger oder deren Erben wissen schlicht nicht, dass sie noch solche Rechte besitzen oder wie sie diese geltend machen können. Es hätte geholfen, wenn die Bank frühzeitiger und gezielter auf verbliebene Inhaber zugegangen wäre. Immerhin geht es um einen Gegenwert von rund 42,5 Millionen D-Mark – also über 21 Millionen Euro. Anlegern mit alten Urkunden rate ich dringend, schnellstmöglich fachkundigen Rat einzuholen und ihre Rechte zu sichern.

Frage:
Was empfehlen Sie Anlegern generell, die noch physische Aktienzertifikate besitzen?

Michael Iwanow:
Sie sollten solche Urkunden sorgfältig prüfen lassen, vor allem auf Währungsumstellungen, Fusionen oder Kapitalmaßnahmen, die die Papiere entwerten könnten. Besonders ältere Sammelurkunden oder Inhaberaktien aus der Vor-Euro-Zeit können zwar rein optisch historisch wirken, sind aber unter Umständen noch wirtschaftlich oder juristisch relevant. Wer hier zu spät reagiert, läuft Gefahr, Ansprüche zu verlieren, obwohl ihm eigentlich Vermögenswerte zustehen.

Frage:
Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.

Michael Iwanow:
Gerne.

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