Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Viamedia AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 13 IN 327/25
Insolvenzgericht: Amtsgericht Esslingen
Datum: 05.06.2025, Uhrzeit: 11:15 Uhr

Am 5. Juni 2025 hat das Amtsgericht Esslingen im Verfahren über den Insolvenzantrag der Viamedia AG (Hagäckerstraße 4, 73760 Ostfildern) umfassende Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung angeordnet. Die börsennotierte AG wird durch Vorstand Achim Mathias Dohr vertreten und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 22097 registriert.

Hintergrund

Die Schuldnerin hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Um die Vermögenswerte der Gesellschaft in dieser kritischen Phase zu sichern, wurden im Rahmen des § 21 InsO verschiedene Sicherungsmaßnahmen beschlossen.

Zentrale Maßnahmen:

  1. Zwangsvollstreckungsschutz
    Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen – wie Pfändungen, Arrest oder einstweilige Verfügungen – sind untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

  2. Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Winkler, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart, ernannt.

  3. Einschränkungen der Schuldnerin

    • Die Viamedia AG darf nur noch mit Zustimmung des Verwalters über Vermögensgegenstände verfügen.

    • Über Bankkonten oder offene Forderungen darf die Schuldnerin nicht mehr eigenständig verfügen.

    • Alle Drittschuldner wurden aufgefordert, ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu leisten.

  4. Weitere Befugnisse des Verwalters

    • Er darf Sonderkonten einrichten.

    • Er ist berechtigt, Masseverbindlichkeiten zu begründen (§ 55 Abs. 2 InsO).

    • Er wird prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

    • Der Insolvenzverwalter ist zudem beauftragt, Nachforschungen in den Geschäftsräumen durchzuführen und sich Einsicht in sämtliche Unterlagen zu verschaffen.

Ziel der Maßnahme

Die vorläufige Verwaltung soll sicherstellen, dass kein weiterer wirtschaftlicher Schaden eintritt und alle Grundlagen für eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschaffen werden. Die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten werden im Fokus der Begutachtung durch den Verwalter stehen.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene können binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen einlegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in einem potenziellen Restrukturierungsprozess für die Viamedia AG – ein Unternehmen, das nun unter enger gerichtlicher und anwaltlicher Aufsicht steht.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegen Mittelelfen Service GmbH – Schutzmaßnahmen zum Erhalt des Pflegeunternehmens

Next Post

Tigris Small & Micro Cap Growth Fund – Aktive Strategie mit Gegenwind: Ein durchwachsenes Jahr für Kleinstwerte