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Vorläufige Insolvenzverwaltung über F&R Future Recruiting GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3604 IN 3402/25

Am 5. Juni 2025 um 12:30 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – eine umfassende Sicherungsanordnung im Rahmen des beantragten Insolvenzverfahrens gegen die F&R Future Recruiting GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Erich-Nehlhans-Straße 19, 10247 Berlin wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dave Howaldt und Alexander Konrad Müller. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 205108 eingetragen.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur abschließenden Entscheidung über den Insolvenzantrag, ordnete das Gericht gemäß §§ 21 und 22 InsO verschiedene einschneidende Maßnahmen an:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Emser Straße 9, 10719 Berlin, bestellt. Er wird nicht als gesetzlicher Vertreter der Schuldnerin eingesetzt, sondern erhält das Mandat, das Vermögen zu überwachen, zu sichern und den Fortgang des Verfahrens vorzubereiten.

Einschränkungen der Verfügungsmacht

Die Verfügungsgewalt der Schuldnerin über ihr Vermögen wurde massiv eingeschränkt. Sämtliche Verfügungen – wie der Verkauf von Vermögensgegenständen oder das Begleichen von Schulden – bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies betrifft auch die Verwaltung von Bankkonten und Außenständen.

Darüber hinaus geht die Befugnis zur Einziehung von Forderungen sowie zur Entgegennahme von Zahlungen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Hierfür darf dieser ein Sonderkonto einrichten, auf dem alle eingehenden Gelder zentral verwaltet werden.

Schutzmaßnahmen gegenüber Drittschuldnern

Auch nach außen greift der Beschluss: Drittschuldnern – also Personen oder Unternehmen, die der F&R Future Recruiting GmbH Geld schulden – ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin selbst zu zahlen. Leistungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 InsO).

Zugriff auf Geschäftsräume und Unterlagen

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ferner ermächtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in alle relevanten Bücher, Geschäftsunterlagen und Informationen zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm sämtliche zur Aufklärung und Sicherung der Insolvenzmasse notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

Zwangsvollstreckung untersagt

Zur Stabilisierung der finanziellen Situation wurde zudem jede Art von Zwangsvollstreckung oder Vollziehung gerichtlicher Maßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit diese sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen.

Veröffentlichung und Rechtsbehelf

Der Beschluss wurde im elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert. Im Falle einer Verfahrenseröffnung wird er spätestens sechs Monate nach Verfahrensaufhebung oder rechtskräftiger Einstellung gelöscht.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Rechtsmittel können schriftlich oder über den elektronischen Rechtsverkehr eingelegt werden – E-Mails sind dabei nicht ausreichend.

Mit dieser Entscheidung beginnt ein kritischer Abschnitt für die F&R Future Recruiting GmbH. Ob eine finanzielle Sanierung möglich ist oder das Unternehmen dauerhaft zahlungsunfähig bleibt, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 05.06.2025

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