Dark Mode Light Mode
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegen Mittelelfen Service GmbH – Schutzmaßnahmen zum Erhalt des Pflegeunternehmens
Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Viamedia AG angeordnet

Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegen Mittelelfen Service GmbH – Schutzmaßnahmen zum Erhalt des Pflegeunternehmens

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3602 IN 3110/25

Am 5. Juni 2025 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen des beantragten Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mittelelfen Service GmbH, ansässig in der Mittelstraße 11, 13055 Berlin, erste Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens angeordnet. Die GmbH, deren Geschäftszweig in der Erbringung medizinischer Dienstleistungen, Beratung und Pflege pflegebedürftiger Personen sowie der allgemeinen Krankenpflege liegt, steht unter der Geschäftsführung von Anke Mälzer-Braune und ist im Handelsregister Charlottenburg unter der Nummer HRB 190351 eingetragen.

Im Sinne des Gläubigerschutzes und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. In dessen Rahmen wurde Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Mit dem Beschluss ist die Schuldnerin in ihrer Verfügungsgewalt über das Vermögen beschränkt. Verfügungen, etwa über Konten oder offene Forderungen, dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zudem wurde ihr untersagt, eigenständig über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen – die Verwaltung dieser Positionen liegt nun vollständig in den Händen des vorläufigen Verwalters.

Auch Zwangsvollstreckungen oder Maßnahmen der einstweiligen Verfügung gegen die GmbH sind derzeit untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden bis auf weiteres eingestellt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Gleichzeitig sind sämtliche Drittschuldner, also Schuldner der Mittelelfen Service GmbH, angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Der Verwalter ist darüber hinaus befugt, Sonderkonten zu eröffnen, Geschäftsräume zu betreten, Geschäftsunterlagen einzusehen und die vollständige wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu untersuchen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, zu prüfen, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind und ob gegebenenfalls eine Fortführung des Pflegeunternehmens in Betracht kommt.

Mit diesem Schritt ist das Unternehmen zwar noch nicht endgültig insolvent, jedoch befindet es sich nun unter gerichtlicher Aufsicht. Die kommenden Wochen werden über das Schicksal der Mittelelfen Service GmbH entscheiden – ob sie saniert werden kann oder ob eine Regelinsolvenz eingeleitet wird, hängt nun wesentlich von den Ergebnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Viamedia AG angeordnet