Aktenzeichen: 1542 IN 11212/24
Im fortschreitenden Insolvenzantragsverfahren gegen die CV GE20 GmbH, mit Sitz in der Bavariafilmplatz 7, Gebäude 055, 82031 Grünwald, wurde durch das Amtsgericht München am 05. Juni 2025 eine weitreichende Maßnahme zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet. Das Unternehmen, das unter der Handelsregisternummer HRB 246388 beim Amtsgericht München geführt wird und durch Geschäftsführer Nemat David Farrokhnia vertreten ist, unterliegt ab diesem Zeitpunkt einem allgemeinen Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO.
Dies bedeutet konkret: Die Gesellschaft darf nicht mehr selbstständig über ihr Vermögen verfügen, auch die Einziehung von Außenständen ist untersagt. Gleichzeitig wurde auch den Drittschuldnern – also sämtlichen Personen oder Institutionen mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Schuldnerin – verboten, noch Zahlungen an die CV GE20 GmbH zu leisten.
Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin liegt in den Händen der Rechtsanwälte KAIROS, insbesondere bei Rechtsanwältin Susanne Fittkau mit Kanzleisitz in der Mozartstraße 8, 80336 München.
Mit dieser Maßnahme verfolgt das Insolvenzgericht das Ziel, eine mögliche Vermögensverschiebung oder Beeinträchtigung der Insolvenzmasse zu verhindern, bis über den eigentlichen Insolvenzantrag entschieden worden ist. Solche Schritte sind insbesondere dann angezeigt, wenn ein dringender Sicherungsbedarf gegeben ist oder der Verdacht besteht, dass das Schuldnerunternehmen sonst noch kurzfristig über Vermögenswerte verfügen könnte.
Rechtsmittel und Fristen
Die CV GE20 GmbH sowie berechtigte Beteiligte haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist hierzu beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im bundesweiten Insolvenzportal www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu geben. Auch eine Abgabe bei jedem anderen Amtsgericht ist möglich – jedoch zählt der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Insolvenzgericht.
Zu beachten ist: Eine einfache E-Mail genügt nicht. Rechtsmittel müssen entweder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.
Mit diesem Schritt hat das Insolvenzgericht München die erste juristische Weiche gestellt, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu stabilisieren und vor weiteren Verlusten zu schützen. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht jedoch noch aus.