Brüssel macht ernst im Kampf gegen den illegalen Handel mit Hunden und Katzen: Der EU-Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) hat am Dienstag einem Verordnungsvorschlag zugestimmt, der die Haltung, den Handel und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen in der Europäischen Union grundlegend verbessern soll. Ziel ist es, den illegalen Markt für Welpen und Katzenjunge einzudämmen – ein Geschäft, das nicht nur hohe Profite, sondern oft auch massives Tierleid mit sich bringt.
Im Fokus der neuen „EU-Verordnung für das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ stehen vor allem Online-Verkäufe, bei denen Tiere bislang häufig anonym und unter fragwürdigen Bedingungen vermittelt wurden. Künftig soll es eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung geben, sodass jedes gehandelte Tier eindeutig zurückverfolgt werden kann.
Zudem sollen europaweit Mindeststandards für Zuchtbetriebe eingeführt werden – etwa in Bezug auf Unterbringung, Pflege und Fütterung der Tiere. Damit will die EU dem grausamen Geschäft mit todkranken, falsch geimpften oder misshandelten Tieren einen Riegel vorschieben.
Laut der Tierschutzorganisation Vier Pfoten liegt der geschätzte Marktwert für Hunde allein in der EU bei rund 4,6 Milliarden Euro – in Österreich sind es mindestens 54 Millionen Euro, von denen rund 38 Millionen Euro auf den illegalen Handel mit Tieren aus dubiosen Quellen entfallen.
Die Reaktionen auf die Abstimmung im AGRI-Ausschuss fallen unterschiedlich aus:
Der österreichische ÖVP-Abgeordnete Alexander Bernhuber sprach von einem „wichtigen Kompromiss“ und zeigte sich erleichtert über die Fortschritte im Tierschutz.
Grünen-Abgeordneter Thomas Waitz hingegen kritisierte, dass der ursprüngliche Vorschlag „durch zahlreiche Ausnahmen und verwässerte Mindeststandards an entscheidender Kraft verloren“ habe – insbesondere bei den Anforderungen an Unterbringung und Fütterung.
Noch steht der finale Beschluss aus: Der Text muss nun ins EU-Parlament, wo er voraussichtlich noch vor dem Sommer abgestimmt wird. Anschließend folgen Verhandlungen zwischen Parlament, Ministerrat und Kommission, bevor die Verordnung in Kraft treten kann.
Fest steht: Ein erster wichtiger Schritt ist getan – im Interesse des Tierschutzes, der Verbrauchertransparenz und gegen ein Geschäft, das zu lange im Schatten florierte.