Angesichts des anhaltenden Krieges in der Ukraine will die Europäische Union den besonderen Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge um ein weiteres Jahr verlängern – bis März 2027. Das kündigte die EU-Kommission jetzt offiziell an. Die Maßnahme soll den Geflüchteten weiterhin schnellen und unkomplizierten Schutz bieten, ohne dass sie ein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen.
Der Schutzstatus, der kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 aktiviert wurde, garantiert Geflüchteten aus der Ukraine Rechte wie Aufenthaltserlaubnis, Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung – deutlich einfacher und schneller als im klassischen Asylverfahren. Die Verlängerung gilt als klares Signal europäischer Solidarität angesichts der anhaltenden humanitären Krise.
Seit Kriegsbeginn sind laut EU-Kommission über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen, davon rund 1,2 Millionen allein nach Deutschland – damit ist die Bundesrepublik das Hauptaufnahmeland.
Die Kommission begründete ihren Vorstoß mit der weiterhin unsicheren Lage in der Ukraine und dem Risiko, das eine Rückkehr für viele Menschen bedeuten würde. In vielen Regionen sind Infrastruktur, Stromversorgung und medizinische Einrichtungen durch den Krieg stark beeinträchtigt, hinzu kommen Gefahren durch Raketenangriffe und Minen.
Die endgültige Entscheidung über die Verlängerung liegt nun beim Rat der EU, der aus den Mitgliedstaaten besteht. Beobachter gehen aber davon aus, dass es eine breite Zustimmung geben wird. Die Verlängerung soll sowohl Rechtssicherheit für Geflüchtete als auch Planungssicherheit für Behörden und Aufnahmeländer schaffen.
Mit der Fortführung des Schutzstatus bekräftigt die EU ihren Anspruch, in der größten Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg geschlossen und humanitär zu handeln – auch wenn die Belastungen für die aufnehmenden Staaten weiterhin hoch sind.