Az.: 43 IN 487/25
Am 1. Juni 2025 um 14:58 Uhr hat das Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Inter Handels-GmbH, mit Sitz in der Hornbergstraße 208, 32049 Herford, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9508 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Seyit Tütüncü gesetzlich vertreten.
Die Anordnung erfolgte auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Bagh, mit Kanzleisitz in Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen, bestellt. Ihm obliegt es ab sofort, die wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin zu überwachen und Maßnahmen zur Wahrung der Gläubigerinteressen umzusetzen.
Die zentralen Anordnungen im Überblick:
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Zustimmungsvorbehalt:
Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. -
Zahlungsstopp an die Schuldnerin:
Allen Drittschuldnern (also Schuldnern der Inter Handels-GmbH) wird untersagt, noch Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Zahlungen sind ab sofort ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Mit dieser Entscheidung wird sichergestellt, dass das Vermögen der Inter Handels-GmbH nicht weiter geschmälert wird und eine ordnungsgemäße Prüfung der finanziellen Lage erfolgen kann. In der vorläufigen Insolvenzphase prüft der Insolvenzverwalter insbesondere, ob eine ausreichende Masse zur Verfahrensabwicklung vorhanden ist und ob eine Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens geboten ist.
Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht
Bielefeld, den 1. Juni 2025