Dark Mode Light Mode
Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Jaffé-Engineering UG angeordnet
FMA warnt vor angeblichem Kreditvermittler „Reichard Klaus“: Keine Lizenz für Bankgeschäfte in Österreich
Insolvenzantrag der TriTop GmbH mangels Masse abgewiesen

FMA warnt vor angeblichem Kreditvermittler „Reichard Klaus“: Keine Lizenz für Bankgeschäfte in Österreich

paulracko (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten des Anbieters „Reichard Klaus“, der per E-Mail unter reichardklaus1@gmail.com mit einem angeblichen Sitz in Linz auftritt. Laut der Warnmeldung vom 28. Mai 2025 verfügt Herr Klaus über keine Berechtigung, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu erbringen – insbesondere nicht zur Gewährung von Gelddarlehen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG).

Keine Erlaubnis – kein Kreditgeschäft erlaubt

Anbieter wie „Reichard Klaus“, die ohne Lizenz der FMA agieren, dürfen in Österreich keine Finanzdienstleistungen anbieten, auch nicht vermeintlich harmlose Kreditvermittlungen. Die FMA stellt klar: Solche Angebote sind illegal und können Verbraucher in ernste Schwierigkeiten bringen – sei es durch betrügerische Forderungen, Vorschussbetrug oder den Missbrauch sensibler Daten.

Schutz für Verbraucher: So erkennen Sie seriöse Anbieter

Die FMA rät daher allen Konsumentinnen und Konsumenten dringend, vor jeder finanziellen Transaktion zu prüfen, ob der Anbieter tatsächlich bei der FMA registriert ist. Die FMA-Unternehmensdatenbank ist hierfür die erste Anlaufstelle.

Typische Warnzeichen für unseriöse Anbieter:

  • Keine Eintragung bei der FMA oder in einem öffentlichen Register

  • Sitz im Ausland oder nur eine E-Mail-Adresse ohne offizielle Website

  • Versprechungen von schnellen, unkomplizierten Krediten

  • Vorkasseforderungen oder Gebühren für angebliche Bearbeitung

Was tun, wenn man betroffen ist?

Wer bereits mit „Reichard Klaus“ oder ähnlichen Anbietern in Kontakt stand, sollte:

  • Keine weiteren Zahlungen leisten

  • Unverzüglich die Polizei oder die Finanzaufsicht informieren

  • Alle Kommunikationsunterlagen sichern

  • Rechtsberatung einholen, insbesondere bei bereits entstandenen finanziellen Schäden

Hintergrund der Warnmeldung

Die Veröffentlichung der FMA basiert auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz und dient dem Schutz der Allgemeinheit vor unerlaubten Finanzaktivitäten. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass nur lizensierte Anbieter zur Erbringung von Bank- und Finanzdienstleistungen befugt sind – alles andere ist gesetzeswidrig und potenziell betrügerisch.

Fazit: Angebote von „Reichard Klaus“ sind nicht seriös und rechtlich nicht zulässig. Wer auf der Suche nach Krediten oder anderen Finanzdienstleistungen ist, sollte nur auf zugelassene Anbieter setzen und sich im Zweifel bei der FMA oder einer Verbraucherzentrale absichern.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Jaffé-Engineering UG angeordnet

Next Post

Insolvenzantrag der TriTop GmbH mangels Masse abgewiesen