Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. Mai 2025 gegen die SAP SE eine Geldbuße in Höhe von 1.750.000 Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen die Transparenzpflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Was ist passiert?
SAP SE hat es unterlassen, rechtzeitig öffentlich bekannt zu geben, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 verfügbar war.
Zwar sind solche Berichte auch im Unternehmensregister hinterlegt – Unternehmen sind jedoch zusätzlich verpflichtet, per sogenannter Hinweisbekanntmachung darüber zu informieren, wann und wo sie den Bericht über das Register hinaus öffentlich bereitstellen. Diese Bekanntmachung muss:
-
spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende erfolgen
-
aber vor der ersten Veröffentlichung des Berichts erfolgen
Warum ist das wichtig?
Finanzberichte sind ein zentrales Instrument für Anleger:innen, um sich ein Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu machen. Eine fehlende oder verspätete Hinweisbekanntmachung beeinträchtigt die Transparenz am Kapitalmarkt und kann Investoren benachteiligen.
Rechtsgrundlage und Sanktionsrahmen
Laut WpHG kann ein solcher Verstoß mit einer Geldbuße geahndet werden – je nach Schwere:
-
bis zu 10 Mio. Euro, oder
-
bis zu 5 % des Gesamtumsatzes des Unternehmens
Die verhängte Strafe von 1,75 Mio. Euro liegt deutlich unter dem Maximalrahmen.
Hintergrund zur SAP SE
Die SAP SE mit Sitz in Deutschland ist ein weltweit führender Anbieter von Unternehmenssoftware. Als börsennotiertes Unternehmen unterliegt sie den gesetzlichen Pflichten zur Finanzmarkttransparenz und Veröffentlichung von Pflichtmitteilungen.
Fazit:
Die BaFin setzt mit der Geldbuße ein klares Zeichen dafür, dass auch große Konzerne wie SAP bei formalen Meldepflichten nicht nachlässig handeln dürfen – selbst wenn die eigentlichen Berichte veröffentlicht wurden. Entscheidend ist Transparenz, Zugänglichkeit und die vollständige Einhaltung der Fristen.