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LaKaZe Franken UG (haftungsbeschränkt) unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Fürth ordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Schutzmaßnahmen an
Aktenzeichen: IN 177/25 – Amtsgericht Fürth

Eckental, 23. Mai 2025 – Die LaKaZe Franken UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Begonienstraße 5, 90542 Eckental, sieht sich mit gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Fürth heute um 11:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die im Handelsregister Fürth unter der Nummer HRB 16608 eingetragene Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Als Verfahrenspfleger wurde Jörg Andreas Wehle aus Haag benannt. Ziel der gerichtlichen Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Voraussetzungen für die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu prüfen.

Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg. Er übernimmt ab sofort die Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin.

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO darf die LaKaZe Franken UG ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Regelung gilt insbesondere auch für das Einziehen von Außenständen – also ausstehenden Zahlungen durch Kunden oder Geschäftspartner.

Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Die Anordnung dient der Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft und stellt sicher, dass keine einseitigen Verfügungen zulasten der Gläubiger erfolgen. Der Insolvenzverwalter wird unter anderem prüfen, ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht und ob ein Insolvenzgrund – etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – tatsächlich vorliegt.

Die getroffene Maßnahme ist damit ein klassischer Schritt zur Vermögenssicherung in der vorinsolvenzlichen Phase.

Rechtsmittelbelehrung und Fristen

Die Schuldnerin sowie berechtigte Gläubiger können den Beschluss innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde anfechten. Zuständig ist das Amtsgericht Fürth, Hallstraße 1, 90762 Fürth. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Beschwerden müssen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Auch eine Einreichung auf elektronischem Wege ist möglich, sofern die gesetzlichen Vorgaben zur qualifizierten elektronischen Signatur oder dem sicheren Übermittlungsweg eingehalten werden.

Ausblick: Zwischen Sicherung und Sanierung

Ob die LaKaZe Franken UG eine Sanierungsperspektive besitzt oder einer Liquidation entgegensieht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Die Entscheidung hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung durch Rechtsanwalt Dr. Ampferl ab. Für Gläubiger, Geschäftspartner und möglicherweise betroffene Mitarbeitende bedeutet dieser Schritt zunächst Unsicherheit – aber auch die Chance auf einen geordneten Verlauf des Verfahrens und eine mögliche Restrukturierung.

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