Aktenzeichen: 280 IN 86/25 – Amtsgericht Mainz
Mainz, 22. Mai 2025 – Ein traditionsreiches Unternehmen aus der Oberflächentechnik steht vor einer ungewissen Zukunft: Die Adler Galvano GmbH, mit Sitz in der Friedrich-Koenig-Straße 21, 55129 Mainz, ist ins Visier des Insolvenzgerichts geraten. Das Amtsgericht Mainz hat im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens am heutigen Tage um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 4068, wird durch ihren Geschäftsführer Maurice Adler vertreten, wohnhaft im Bleibesheimer Weg 7, 55270 Sörgenloch. Die Firma blickt auf eine langjährige Tätigkeit im Bereich galvanischer Beschichtungen zurück, ein hochspezialisierter Industriezweig, der nicht selten von starken wirtschaftlichen Schwankungen betroffen ist.
Mit dem heutigen Beschluss wird die Adler Galvano GmbH unter die Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt. In dieser Funktion wurde Rechtsanwalt Stephan Fluck aus Wiesbaden bestellt, der seine Kanzlei in der Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden betreibt. Unter seiner Aufsicht sind sämtliche Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam – ein klarer Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit, der jedoch darauf abzielt, das verbliebene Vermögen zu sichern und eine geordnete Klärung der finanziellen Situation zu ermöglichen.
Gläubiger und Vertragspartner der Gesellschaft – sogenannte Drittschuldner – wurden vom Gericht aufgefordert, ab sofort ausschließlich unter Beachtung der getroffenen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Damit soll verhindert werden, dass Gelder unkontrolliert abfließen oder Ansprüche in Unkenntnis des Insolvenzverfahrens beglichen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Antragstellerin selbst sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch einzelne Gläubiger können binnen zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung eine sofortige Beschwerde einreichen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Mainz oder zu Protokoll eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären.
Ob es der Adler Galvano GmbH unter der Aufsicht von Rechtsanwalt Fluck gelingen wird, eine finanzielle Kehrtwende zu erreichen, bleibt vorerst unklar. Fest steht jedoch: Der Schritt in das vorläufige Insolvenzverfahren markiert einen tiefen Einschnitt – nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für seine Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner, die nun auf eine rasche und transparente Klärung der Lage hoffen.