Aktenzeichen: 12 IN 38/24
Fritzlar, 20. Mai 2025
Das Amtsgericht Fritzlar – Insolvenzgericht hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BHG Biomassegesellschaft mbH, mit Sitz in der Illbruckstraße 1a, 34537 Bad Wildungen, mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fritzlar unter der Nummer HRB 12732 eingetragen und wird von Wieland Schmid-Schmidsfelden als Geschäftsführer vertreten.
Hintergrund der Entscheidung
„Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.“
Diese Entscheidung bedeutet, dass kein ausreichendes verwertbares Vermögen mehr bei der Schuldnerin vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens – insbesondere für Gericht, Insolvenzverwalter und Bekanntmachung – zu decken. Damit entfällt die Möglichkeit eines geregelten Insolvenzverfahrens, bei dem Forderungen der Gläubiger zumindest anteilig hätten befriedigt werden können.
Auswirkungen für Gläubiger
Die Abweisung wegen fehlender Masse ist für Gläubiger ein eindeutiges Zeichen:
Die BHG Biomassegesellschaft mbH ist wirtschaftlich vollständig handlungsunfähig. Da keine Insolvenzmasse zur Verfügung steht, können auch keine offenen Forderungen mehr im Rahmen eines Verfahrens geltend gemacht werden. Auch eine Fortführung oder Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplans kommt nicht mehr in Betracht.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Fritzlar zur Einsichtnahme bereit.
Beschwerdeberechtigte Parteien:
Sowohl die Antragstellerin als auch die Antragsgegnerin (also die Schuldnerin selbst) können gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen.
Frist und Form:
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung einzulegen.
Zuständig ist:
Amtsgericht Fritzlar
Schladenweg 1
34560 Fritzlar
Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang bei dem Amtsgericht Fritzlar.
Die Beschwerdeschrift muss:
-
die Entscheidung klar bezeichnen,
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die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird,
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von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Optional:
Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, muss der Umfang der Anfechtung in der Beschwerdeschrift angegeben werden.
Beschwerde gegen den Gegenstandswert
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts ist eine separate Beschwerde möglich, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt. Diese ist innerhalb von sechs Monaten ab Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung beim Amtsgericht Fritzlar einzulegen.
Elektronische Übermittlung
Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden – eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Für professionelle Verfahrensbeteiligte (z. B. Anwälte, Behörden) gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung. Die Einreichung hat mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP) zu erfolgen.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich unter:
www.justiz.de
Amtsgericht Fritzlar – Insolvenzgericht
Fritzlar, 20. Mai 2025