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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Bio Strohhalme GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 138/25

Wörthsee/Weilheim i.OB, 22. Mai 2025 – Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Bio Strohhalme GmbH, ansässig Am Anger 3, 82237 Wörthsee, hat das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern mit sofortiger Wirkung die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 292568 geführt wird, steht damit unter besonderer finanzieller Beobachtung.

Vertreten wird die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer Jörg Laumann, der den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt hat.

Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Vermögenslage

Zum Schutz des verbleibenden Unternehmensvermögens vor nachteiligen Veränderungen hat das Gericht gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 22. Mai 2025 um 09:00 Uhr eine Reihe von Sofortmaßnahmen verfügt:

  • Die vorläufige Insolvenzverwaltung wird eingerichtet.

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Klöckner, mit Kanzleisitz in Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, bestellt. Er ist telefonisch unter +49 (8171) 38730100 und per Fax unter +49 (8171) 38730222 erreichbar.

  • Verfügungsbeschränkung:
    Verfügungen der Bio Strohhalme GmbH – also etwa Zahlungen, Verträge oder Vermögensübertragungen – sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Diese Maßnahme dient der Sicherung von Unternehmenswerten und verhindert eigenmächtige Verfügungen, die Gläubigerinteressen gefährden könnten.

Möglichkeit der Beschwerde

Gegen diese gerichtliche Entscheidung steht der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist binnen einer zweiwöchigen Notfrist beim

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstraße 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die elektronische Bekanntmachung ersetzt in diesem Fall eine persönliche Zustellung und gilt nach zwei Tagen als bewirkt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, aber zulässig.

Elektronische Rechtsbehelfe

Beschwerden und weitere Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden – allerdings nicht per einfacher E-Mail. Erforderlich ist entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Übermittlung über einen sicheren Übermittlungsweg, insbesondere das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Nähere Informationen zur technischen Umsetzung sind auf www.justiz.de sowie in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) zu finden.

Ausblick

Mit dieser Maßnahme tritt die Bio Strohhalme GmbH in eine kritische Phase ihrer wirtschaftlichen Existenz. Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters wird es sein, die finanzielle Lage der Gesellschaft zu prüfen, das Vermögen zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu schaffen. Ob ein dauerhafter Sanierungsplan möglich ist oder die Abwicklung folgt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Amtsgericht Weilheim i.OB – Insolvenzgericht
Beschluss vom 22. Mai 2025

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