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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die CLS 7 UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 102 IN 291/25

Karlsruhe, 21. Mai 2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CLS 7 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Waghäusler Straße 62–64, 68753 Waghäusel, hat das Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht am 21. Mai 2025 um 09:00 Uhr eine vorläufige Sicherungsmaßnahme zur Erhaltung der Insolvenzmasse erlassen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 730638 registriert.

Wesentliche Inhalte des Beschlusses

  • Zwangsvollstreckung untersagt:
    Um eine nachteilige Veränderung der Vermögensverhältnisse zu verhindern, sind alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

  • Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wellstein,
    Augustaanlage 32, 68165 Mannheim,
    Telefon: 0621 / 129430,
    Fax: 0621 / 152466,
    Web: www.rochade.net
    bestellt.

  • Verfügungseinschränkung:
    Die CLS 7 UG darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters verfügen. Dies betrifft insbesondere Bankkonten und Außenstände, über die die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nun beim Insolvenzverwalter liegt.

  • Finanzkontrolle und Sonderkonten:
    Der vorläufige Verwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen sowie Sonderkonten einzurichten und zu führen. Er kann im Rahmen der Kontoverwaltung Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO begründen.

  • Mitteilungspflichten für Banken:
    Die Banken der Schuldnerin sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen – einschließlich der Übermittlung von Kontoauszügen für das laufende und das vorherige Jahr.

  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Drittschuldner werden ausdrücklich angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind untersagt.

  • Zugriffsrechte und Einsichtnahme:
    Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und Nebenräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist zur vollständigen Kooperation verpflichtet.

  • Öffentliche Bekanntmachung:
    Der Beschluss wurde elektronisch veröffentlicht. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, wird die Bekanntmachung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Maßnahme gelöscht (§ 3 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Beschwerdeberechtigt sind:

  • die Schuldnerin selbst,

  • sowie Gläubiger, soweit sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.

Beschwerdefrist: Zwei Wochen
Einreichungsstelle:
Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht
Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

Die Beschwerde ist:

  • schriftlich einzureichen oder

  • zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären (maßgeblich ist der Eingang beim Amtsgericht Karlsruhe).

Die Beschwerde muss:

  • die angefochtene Entscheidung bezeichnen,

  • ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird,

  • und vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
    Eine Begründung ist empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich.

Elektronischer Rechtsverkehr

Einreichungen von Rechtsanwälten, Notaren, Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen als elektronisches Dokument erfolgen (nicht per E-Mail!).
Die Übermittlung hat über:

  • qualifizierte elektronische Signatur oder

  • einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP) zu erfolgen.

Nähere Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie unter:
www.ejustice-bw.de

Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht
Karlsruhe, 21. Mai 2025

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